Kurioser Kündigungsstreit: Ein Kurierfahrer gewinnt gegen seinen Arbeitgeber, weil dieser die Kündigung kurzerhand per WhatsApp verschickt hatte. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam und sprach dem Fahrer Lohn bis zum Ende seines befristeten Vertrags zu. Ein Sieg für den Arbeitnehmer und eine wichtige Erinnerung an die Bedeutung der Schriftform bei Kündigungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 3251/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil beschäftigt sich mit der Wirksamkeit einer Kündigung und den Ansprüchen auf Annahmeverzugslohn. Der Kläger war als Kurierfahrer bei dem beklagten Logistikunternehmen angestellt und erhielt eine Kündigung während seiner Arbeitsunfähigkeit. Streitpunkt war, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob der Kläger während der Kündigungsfrist Arbeitsansprüche hatte. Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der vereinbarten Befristung fortbestand. Die Beklagte wurde verurteilt, verschiedene Beträge an den Kläger als Lohnnachzahlung zu zahlen, die sich aus der Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist ergaben. Das Gericht entschied, dass die Kündigung in der Probezeit nicht wirksam war, da nicht ausreichend kommuniziert wurde, dass der Kläger während der Kündigungsfrist nicht zur Arbeit erscheinen musste. Die Beklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen, was eine zus
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Celle – Az.: 14 W 30/22 – Beschluss vom 14.11.2022 Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Hannover – 17 O 369/18 – vom 16. September 2022 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: I. Die nach § 56 Abs. 2, […]