Verspätete Kündigungsschutzklage wird Ex-Geschäftsführer zum Verhängnis: Kein Kurzarbeitergeld nach Jobwechsel. Gericht bestätigt: Kündigung wirksam, Ansprüche verfallen. Revision abgelehnt, Kläger trägt Kosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 57/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger streitet über das Recht auf Kurzarbeitergeld und die Wirksamkeit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das Berufsgericht hat die Berufung des Klägers gegen eine vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Der zugrunde liegende Streit betrifft die Zahlung von Kurzarbeitergeld für mehrere Monate sowie die Frage, ob der Arbeitsvertrag tatsächlich beendet wurde. Es gab eine Kontroverse über den Zugang einer Kündigung, die vom Kläger bestritten wurde. Das Gericht entschied, dass die Kündigung wirksam war und das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats März 2021 endete. Die Entscheidung stützt sich auf Anhörungen von Zeugen und Beweise, die den Zugang des Kündigungsschreibens belegen. Der Kläger hat versucht, eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Das Urteil schließt die Möglichkeit einer Revision durch den Kläger aus. Die Situation zeigt die Bedeutung von formalen Kündigungsprozessen und ordnungsgemäßen Nachweisen. Arbeitnehmer müssen sich über ihre Rechte zum Kurzarbeitergeld und die Bedingungen für die Wirksamkeit von Kündigungen im Klaren sein. Kündigung im Fokus: Bedeutung des Zugangs für rechtliche Konsequenzen Im Arbeitsrecht ist der Zugang der Kündigungserklärung von zentraler Bedeutung. Der Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer über eine Kündigung informiert wird, ist entscheidend für die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verwaltungsgericht Minden Az: 1 K 4136/02 Urteil vom 10.02.2004 Das VG Minden hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Tatbestand: Der Kläger wehrt sich gegen eine vom Beigeladenen […]