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Wartezeitkündigung des Arbeitsverhältnisses mit schwerbehindertem Arbeitnehmer

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Schwerbehinderter gewinnt gegen Kündigung in der Probezeit! Gericht in Freiburg stellt klar: Auch während der Probezeit muss der Arbeitgeber das Präventionsverfahren durchführen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Ein wegweisendes Urteil, das den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen stärkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 51/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers nicht wirksam ist. Der Kläger muss bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterhin unter den bisherigen Bedingungen beschäftigt bleiben. Die Beklagte wurde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Gericht erkannte an, dass der Kläger schwerbehindert ist, was einen besonderen Schutz in Kündigungsfragen erfordert. Die Beklagte hatte vor der Kündigung nicht die notwendige Zustimmung des Integrationsamts eingeholt, was rechtlich problematisch ist. Der Kläger machte geltend, dass er nicht ausreichend in seinen Job eingearbeitet wurde, was seine Situation erschwerte. Die schwere Behinderung des Klägers und die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen spielten eine zentrale Rolle in der Entscheidung. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Das Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle dar, in denen schwerbehinderte Mitarbeiter von Kündigungen betroffen sind. Die Möglichkeit zur Berufung wurde durch das Gericht eröffnet, was der Beklagten die Option gibt, das Urteil anzufechten. Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Ein richtungsweisender Fall Die Kündigu


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