An einer unbeschilderten Kreuzung kracht es – wer hat Schuld? Ein Unfall zwischen zwei Fahrzeugen an einer Gemeindegrenze führt zu einem Rechtsstreit um die Vorfahrt. Das Gericht stellt klar: Vorfahrtsregeln gelten auch über Ortsschilder hinaus, solange sie nicht explizit aufgehoben werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 103/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall an einer unbeschilderten Kreuzung zwischen zwei Fahrzeugen. Die Klägerin, eine Kaskoversicherung, fordert Schadensersatz für Reparatur- und Sachverständigenkosten aus übergegangenem Recht. Die Unfallbeteiligten hatten unterschiedliche Auffassungen bezüglich des Vorfahrtsrechts an der Kreuzung. Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass die Beklagte zu 2) das Vorfahrtsrecht des von rechts kommenden Fahrzeugs missachtet hat. Es wurde argumentiert, dass durch ein Ortseingangsschild die Gültigkeit der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ wieder eingeführt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte zu 2) mitverschuldet hat, da das andere Fahrzeug bei guten Sichtverhältnissen hätte gesehen werden müssen. Die Entscheidung des Gerichts führt zur Abweisung der Klage und zur Kostentragung durch die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen. Für die betroffenen Verkehrsteilnehmer zeigt das Urteil, dass das Verständnis von Vorfahrtsregeln an unbeschilderten Kreuzungen entscheidend für die Haftungsfrage ist. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche der Kaskoversicherung und stärkt die Bedeutung der Einhaltung von Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln bei Entscheidungen über Mitverschulden. Vorfahrt im Straßenverkehr: Wichtige Regeln und ein wegweisender Fall Im Straßenverkehr ist die Einhaltung von Verkehrsregeln von zentraler Bedeutung für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Regeln ist d
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Zusammenfassung: Ist eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ hinreichend bestimmt und wirksam? Führt der Verzicht auf die Nennung eines konkreten Beendigungsdatums durch den Arbeitgeber zur Unwirksamkeit der Kündigung? Welche Umstände sind für die Auslegung der Kündigungserklärung zu berücksichtigen? Inwieweit ist es maßgeblich, ob der Arbeitnehmer den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ selbst bestimmen kann? […]