Rückwärtsgang in den Crash! Ein Autofahrer rangiert aus seiner Einfahrt, ein LKW-Fahrer rollt vor – und schon kracht’s. Das Gericht urteilt salomonisch: Beide tragen die Schuld, beide tragen die Kosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 98/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger fordert Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls zwischen seinem Fahrzeug und dem Lkw der Beklagten. Der Unfall ereignete sich, weil der Lkw beim Vorfahren mit dem Klägerfahrzeug kollidierte, nachdem Missverständnisse bezüglich der Ausfahrt auftraten. Der Kläger argumentierte, dass das Fahrzeug des Beklagten die Ausfahrt seiner Einfahrt behindert habe und es zu einem Kommunikationsproblem kam. Das Gericht entschied, dass die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Form von Reparaturkosten und vorgerichtlichen Anwaltsgebühren verpflichtet sind. Der Kläger konnte nachweisen, dass die Beklagten nicht ausreichend auf die Verkehrssituation reagiert hatten. Der Betrag, der den Beklagten auferlegt wurde, resultiert aus den nachgewiesenen Kosten des Klägers für Reparaturen und Sachverständigen. Der Anspruch des Klägers wurde nur teilweise zurückgewiesen, was bedeutet, dass er nicht die volle Summe erreichen konnte. Das Urteil ermöglicht die vorläufige Vollstreckung, was für den Kläger von Bedeutung ist, um schnell zu einer Entschädigung zu gelangen. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien geteilt, was bedeutet, dass jeder die Hälfte trägt. Das Gericht ließ keine Revision zu, was die rechtliche Bindung des Urteils weiter festigt. Verkehrsunfall beim Rückwärtsfahren: Haftung und Schadensregulierung im Fokus (Symbolfoto: Ideog
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de OLG Frankfurt, Az.: 2 U 111/17, Urteil vom 12.04.2018 In dem Rechtsstreit hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.3.2018 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.08.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – Az.: 2-17 O 43/17 […]