Ein hitziger Streit um Krankmeldung, Prämie und Urlaubsgeld landet vor Gericht! Ein Außendienstmitarbeiter kämpft nach Kündigung und Wiedereinstellung um seine Ansprüche, doch das Gericht zweifelt an seiner Arbeitsunfähigkeit. Segeltrip statt Krankenbett? Das Urteil sorgt für Aufsehen! Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Sa 618/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger verlangte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, eine Zielerreichungsprämie und Urlaubsgelder von seinem Arbeitgeber. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und stellte den Kläger sofort von der Arbeit frei, wobei unklar blieb, ob Urlaub genehmigt war. Der Kläger meldete sich nach einem Konflikt mit dem Geschäftsführer krank und reichte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers in Bezug auf einen Teil der Forderungen und wies den Großteil ab. Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf der Bewertung der vorgelegten Beweise und der rechtlichen Grundlage der Ansprüche im Arbeitsrecht. Der Kläger trägt den größeren Teil der Kosten des Verfahrens, was sich auf zukünftige Ansprüche auswirken könnte. Die Revision wurde nicht zugelassen, sodass das Urteil rechtskräftig ist. Die Urteilsfestlegung könnte Präzedenzfälle für ähnliche zukünftige Streitigkeiten im Arbeitsrecht schaffen. Die Entscheidung gibt dem Kläger teilweise Recht, klärt jedoch auch, dass nicht alle Ansprüche erfüllt wurden. Arbeitnehmer sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten während Krankheit und Urlaubsansprüchen im Klaren sein. Erschütterung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Implikationen im Arbeitsrecht
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Hamm Az: 2 U 143/10 Urteil vom: 13.01.2011 Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.06.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert. Der Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 5.222,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.173,54 € […]