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Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungseinstellung wegen konkreter Verweisung

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Ein ehemaliger Kaufmann kämpft erfolgreich um seine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl er einen neuen Job angenommen hat. Das Gericht stellt klar: Die neue Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter entspricht nicht seiner früheren Lebensstellung und der Versicherer muss zahlen. Ein Urteil, das Hoffnung für viele Versicherte macht! Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 179/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger fordert weiterhin Zahlungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Beklagte hatte zuvor in einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe entschieden, dass die Versicherungspflicht besteht. Der zentrale Streitpunkt beschäftigt sich mit der Definition von Berufsunfähigkeit und der Zumutbarkeit anderer Tätigkeiten. Das Gericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, was die Vorgängerverhandlung bestätigt. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was dem Kläger eine schnelle Zahlung sichert. Es gibt keine Möglichkeit für eine Revision, wodurch das Urteil endgültig ist. Die Leistungspflicht besteht, solange die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Die Beurteilung, ob alternative Tätigkeiten zumutbar sind, beeinflusst die Ansprüche des Klägers auf weitere Leistungen. Die Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf den Anspruch von Versicherten, welche gesundheitliche Einschränkungen erlebt haben. Berufsunfähigkeit: Urteil zur konkreten Verweisung und Leistungsansprüchen (Symbolfoto: Ideogram gen.) Die


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