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Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungseinstellung wegen konkreter Verweisung

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Ein ehemaliger Kaufmann kämpft erfolgreich um seine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl er einen neuen Job angenommen hat. Das Gericht stellt klar: Die neue Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter entspricht nicht seiner früheren Lebensstellung und der Versicherer muss zahlen. Ein Urteil, das Hoffnung für viele Versicherte macht! Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 179/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert weiterhin Zahlungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
  • Der Beklagte hatte zuvor in einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe entschieden, dass die Versicherungspflicht besteht.
  • Der zentrale Streitpunkt beschäftigt sich mit der Definition von Berufsunfähigkeit und der Zumutbarkeit anderer Tätigkeiten.
  • Das Gericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, was die Vorgängerverhandlung bestätigt.
  • Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
  • Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, was dem Kläger eine schnelle Zahlung sichert.
  • Es gibt keine Möglichkeit für eine Revision, wodurch das Urteil endgültig ist.
  • Die Leistungspflicht besteht, solange die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit erfüllt sind.
  • Die Beurteilung, ob alternative Tätigkeiten zumutbar sind, beeinflusst die Ansprüche des Klägers auf weitere Leistungen.
  • Die Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf den Anspruch von Versicherten, welche gesundheitliche Einschränkungen erlebt haben.

Berufsunfähigkeit: Urteil zur konkreten Verweisung und Leistungsansprüchen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiges Instrument der Risikovorsorge, das Menschen finanzielle Sicherheit bietet, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Bei Antragsstellung müssen Versicherungsnehmer ihre Versicherungsbedingungen genau kennen, da diese oft komplexe Klauseln enthalten. Ein häufiger Streitpunkt ist die Leistungseinstellung durch die Versicherung, die häufig auf die sogenannte „konkrete Verweisung“ zurückzuführen ist. Hierbei geht es darum, ob der Versicherte in der Lage ist, einen anderen, zumutbaren Beruf auszuüben, bevor er einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente geltend machen kann. Im Falle einer Leistungsprüfung wird der Gesundheitszustand des Antragstellers regelmäßig durch ärztliche Gutachten und Leistungsnachweise bewertet. Die Entscheidung des Versicherers hängt stark von der individuellen Situation ab, sowie von den spezifischen Regelungen in den Verträgen. Ein Beispiel für einen Berufsunfähigkeitsfall, der die Herausforderungen und rechtlichen Fragestellungen um die konkrete Verweisung eindrücklich verdeutlicht, wird im folgenden Abschnitt näher betrachtet und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente für ehemaligen Kaufmann

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil den Anspruch eines ehemaligen Groß- und Außenhandelskaufmanns auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bestätigt. Der Versicherer hatte versucht, die Rentenzahlungen einzustellen, nachdem der Mann eine Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter aufgenommen hatte.

Streit um maßgebliche Vergleichstätigkeit

Kernpunkt des Rechtsstreits war die Frage, welche berufliche Tätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit herangezogen werden muss….


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