Arbeiten in der Nacht stellt eine besondere Herausforderung dar. Die Umstellung des Biorhythmus, die Isolation vom sozialen Leben und die gesundheitlichen Risiken sind nur einige der Belastungen, die Nachtarbeit mit sich bringt. Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es in Deutschland den sogenannten Nachtzuschlag. Doch was genau ist der Nachtzuschlag, wer hat Anspruch darauf und wie hoch fällt er aus? Das möchten wir in diesem Artikel klären. Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten bei Nachtarbeit? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung durch unsere Experten im Arbeitsrecht. Nachtschicht-Arbeitnehmer erhalten eine höhere Vergütung als am Tag in Form einer Nachtzulage. Dies wird durch die Gesetzgebung geregelt, um Arbeitskräfte für nächtliche Dienste zu belohnen und die Unannehmlichkeiten dieses Arbeitsstils auszugleichen. (Symbolfoto: Tero Vesalainen/Shutterstock.com) ✔ Das Wichtigste in Kürze Definition von Nachtarbeit: Tätigkeiten, die mehr als zwei Stunden zwischen 23:00 und 6:00 Uhr (bzw. 22:00 bis 5:00 Uhr für Bäckereien) umfassen. Anspruch auf Nachtzuschlag: Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts arbeiten, haben Anspruch auf einen Zuschlag oder Freizeitausgleich. Höhe des Zuschlags: Üblicherweise 25% des Bruttostundenlohns; bei Dauernachtarbeit bis zu 30%. Zwischen 0:00 und 4:00 Uhr sind es 40%. Abweichungen durch Tarifverträge möglich. Besondere Regelungen: In bestimmten Fällen, wie bei Bereitschaftsdiensten oder durch tarifvertragliche Vereinbarungen, können Zuschläge geringer ausfallen oder entfallen. Durchsetzung der Ansprüche: Gespräch mit dem Arbeitgeber, Einschaltung des Betriebsrats, rechtliche Schritte bei Bedarf. Wichtig: Dokumentation der Arbeitszeiten. Praktische Tipps: Informieren, dokumentieren, Verfallfristen beachten, Unterstützung durch Betriebsrat und Rechtsberatung nutzen. Definition und Bedeutung des Nach
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de ArbG Berlin – Az.: 60 Ga 1471/20 – Urteil vom 11.03.2020 I. Die Verfügungsklage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Verfügungskläger zu tragen. III. Der Wert der Beschwer des Verfügungsklägers wird festgesetzt auf 8.828,26 Euro. Tatbestand Die Parteien streiten um den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Verfügungsbeklagte […]