Wohnungsrecht nur auf dem Papier? Wenn der Auszug aus dem geliebten Heim zum Streitfall wird, zeigt ein Beschluss des OLG München, wie wichtig klare Absprachen sind. Denn eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht, um ein Wohnungsrecht einfach so zu löschen. Das Grundbuchamt verlangt handfeste Beweise für den tatsächlichen Auszug – sonst droht ein langwieriger Rechtsstreit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 134/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Löschung eines auflösend bedingten Wohnungsrechts im Grundbuch, das an die Bedingung geknüpft ist, dass die Berechtigte ihren Wohnsitz dauerhaft verlegt. Es ist strittig, ob eine Meldebescheinigung ausreicht, um den Nachweis der Verlegung des Hauptwohnsitzes und Lebensmittelpunktes zu führen. Das Grundbuchamt forderte zusätzliche Unterlagen, da die Meldebescheinigung als nicht ausreichend angesehen wurde. Das Gericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamtes. Die Begründung des Gerichts bemängelte die Beweiskraft der Meldebescheinigung, da sie lediglich den aktuellen Stand im Melderegister dokumentiert. Es wurde klargestellt, dass die Bescheinigung nicht den tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitzwechsel nachweisen kann. Der Beschluss verdeutlicht, dass für die Löschung des Wohnungsrechts ein umfassenderer Nachweis erforderlich ist. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Verfahren zur Löschung ähnlicher Wohnungsrechte und deren Nachweispflichten. Betroffene sollten sich darauf einstellen, dass zusätzliche Nachweise über Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nötig sein können. Das Verfahren zeigt, wie wichtig die exakte Beweislage in Grundbuchangelegenheiten ist. Auflösende Bedingung im Mietrecht: Ein Fall für Mieter und Vermieter Das Wohnungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Mietrechts und spielt eine wesentliche Rolle im Mietverhältnis zwischen Vermietern und Mietern. Besond
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Köln – Az.: 108 Qs 9/21 u. 108 Qs 13/21 – Beschluss vom 18.08.2021 In der Strafsache wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die achte große Strafkammer des Landgerichts Köln am 18.8.21 beschlossen: Die Beschwerden der Beschuldigten gegen die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Köln vom 12.5.2021 – 504 Gs 1675/21 — sowie […]