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Hundekaufvertrag – Verkauf 1 Jahr nach Übergabe – Schadensersatzklausel

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Heftiger Rechtsstreit um Hundekauf: Züchterin verlangt fünffachen Preis, Gericht pfeift sie zurück! Käuferin weigert sich nachzuweisen, dass ihr Hund nicht zur Zucht eingesetzt wird – Züchterin fordert saftigen Aufpreis. Doch das Gericht sieht die Vertragsklauseln als unfair an und stoppt die Abzocke. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 O 533/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage einer gewerblichen Hundezüchterin wurde abgewiesen, was bedeutete, dass sie keinen Anspruch auf eine höhere Zahlung hatte. Der Kaufvertrag sah vor, dass der Hund als reines Familien- bzw. Liebhabertier verkauft wird, ohne Zuchtrechte für die Käuferin. Der Kaufpreis war zunächst auf einen bestimmten Betrag festgelegt, konnte jedoch bei Nichterbringung bestimmter Nachweise erheblich steigen. Die Züchterin verlangte von der Käuferin einen Nachweis über die Zuchttauglichkeit des Hundes, der nicht erbracht wurde. Das Gericht entschied, dass die Käuferin sich nicht an die vertraglichen Verpflichtungen gehalten hatte, wodurch die Forderung der Züchterin unbegründet war. Die Regelungen im Vertrag zur Zuchtnutzung und die finanzielle Konsequenz dieser Bestimmungen wurden vom Gericht als rechtmäßig erachtet. Mit dem Abweisen der Klage trugen die Klägerin die Kosten des Verfahrens selbst. Das Urteil hat Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hundekäufe und die Durchsetzbarkeit von Kaufvertragsklauseln in der Zucht. Käufer sollten sich der Wichtigkeit der vertraglichen Vorgaben bewusst sein und diese sorgfältig prüfen. Vertragsklauseln, die zur Erhöhung des Kaufpreises führen, könnten Käufer finanziell belasten und sind in Kaufverträgen zu beachten. Hundekaufvertrag: Rechte und Pflichten beim Erwerb eines Hundes verstehen


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