Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Handschriftliches Testament formunwirksam – Bedachter mit Pfeil benannt

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein ungewöhnlicher Erbstreit um handschriftliche Notizen auf einem Briefumschlag beschäftigt das Oberlandesgericht München. Kann ein Fensterbriefumschlag mit Pfeilen und Adressaufklebern als rechtskräftiges Testament gelten? Die strengen Formvorschriften des deutschen Erbrechts stellen hohe Hürden auf, um den letzten Willen der Verstorbenen zu schützen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Beschwerdeführer beantragte einen Erbschein, um als Alleinerbe anerkannt zu werden.
Er berief sich auf ein umstrittenes Schriftstück, das in Form eines Briefumschlags vorlag.
Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück, weil kein gültiges Testament nach den gesetzlichen Anforderungen vorlag.
Der Senat bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts und erkannte das Dokument nicht als formwirksames Testament an.
Die Schriftform des Testaments erfordert eine eigenhändige, vom Erblasser unterschriebene Erklärung.
Der Wille des Erblassers sollte klar und eindeutig in der eigenen Handschrift festgehalten werden können.
Das Gericht stellte fest, dass die Form des vorgelegten Schriftstücks nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
Es wurde kein klarer Testierwille aus dem Schriftstück abgeleitet.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Entscheidung bekräftigt die strengen Anforderungen an die Form eines Testaments, um die Echtheit und den Willen des Erblassers sicherzustellen.


Formunwirksames Testament: Risiken und Folgen im Erbfall erkennen
Das handschriftliche Testament stellt eine beliebte Möglichkeit dar, den eigenen Nachlass zu regeln und die Erbeinsetzung nach den persönlichen Wünschen des Erblassers zu gestalten. Allerdings sind die rechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit eines solchen Testaments klar definiert. Eine formunwirksame Verfügung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die gesetzliche Erbfolge greift, anstatt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv