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Testament – Namenszug des Erblassers neben dem übrigen Text – formelle Wirksamkeit

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Ein handschriftlicher Zettel mit Namen und Prozenten, überschrieben mit „LAST WILL AND TESTAMENT“, sorgte für Streit unter den Angehörigen eines verstorbenen Briten. Das Oberlandesgericht München entschied: Das Dokument ist kein gültiges Testament, da die Unterschrift fehlt. Nun erbt der Sohn alles – und erhält das begehrte Europäische Nachlasszeugnis. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 Wx 115/24 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im Rahmen eines Erbschaftsstreits.
  • Der Erblasser war britischer Staatsangehöriger, der in Deutschland lebte und verstorben ist.
  • Es gab strittige Fragen bezüglich der formwirksamen Verfügung von Todes wegen und der Testierfähigkeit des Erblassers.
  • Der Beschwerdeführer beantragte ein Zeugnis, das ihn als Alleinerben gemäß gesetzlicher Erbfolge ausweist, während andere Beteiligte Miterben auf Grundlage eines umstrittenen Testaments wurden.
  • Das Nachlassgericht lehnte den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung des Nachlasszeugnisses ab und befürwortete die Ansprüche der Miterben.
  • Das OLG München hob die Entscheidung des Nachlassgerichts größtenteils auf und wies die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses an, das den Beschwerdeführer als alleinigen Erben ausweist.
  • Die gerichtlichen Kosten wurden auf die Beteiligten verteilt, wobei der Beschwerdeführer für seine eigenen Kosten aufkommen muss.
  • Es wurden keine außergerichtlichen Kosten erstattet.
  • Die Entscheidung stärkt die Position von Erben, die auf gesetzliche Erbfolge setzen, wenn formale Testamente umstritten sind.
  • Die Auswirkungen betreffen insbesondere die rechtliche Sicherheit von Erben in Erbfällen mit unklarer Testamentarischer Verfügung.

Bedeutung des Namenszuges: Testamentsform und ihre rechtlichen Folgen

Das Testament stellt ein zentrales Element der Nachlassregelung dar und ist die rechtlich bindende Anordnung eines Erblassers, wie sein Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Die formelle Wirksamkeit eines Testaments hängt von bestimmten Vorschriften ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem eigenhändigen Testament, das handschriftlich verfasst und vom Erblasser unterschrieben wird, und dem notariellen Testament, das vor einem Notar beurkundet wird. Eine der wichtigsten Formvorschriften ist die Angabe des Namenszuges des Erblassers, die seine Identität und damit die Rechtsgültigkeit des Dokuments sicherstellen soll. Gerade bei der Testamentseröffnung und der anschließenden Testamentsvollstreckung spielen Fragen der formellen Wirksamkeit eine entscheidende Rolle. Mangelnde Einhaltung der Formvorschriften kann zur Anfechtung des Testaments führen und somit den gesamten Erbprozess beeinträchtigen. Um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen und sicherzustellen, dass die gewünschten Erben und Vermächtnisse berücksichtigt werden, ist es wichtig, die Anforderungen an die Testamentsform genau zu kennen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Bedeutung des Namenszuges des Erblassers im Zusammenhang mit der formellen Wirksamkeit eines Testaments veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Europäisches Nachlasszeugnis für Sohn nach unwirksamem Testament

Das Oberlandesgericht München hat in einem Erbrechtsfall entschieden, dass ein britischer Staatsangehöriger, der in Deutschland lebte und verstarb, von seinem Sohn allein beerbt wird….


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