Trennung und Streit ums Wohnen: Wenn der Auszug zum teuren Rechtsstreit wird, kann das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt für finanzielle Entlastung sorgen. In einem wegweisenden Urteil hat das Gericht entschieden, dass bei Räumungsklagen nach dem Ende einer Beziehung nicht der Immobilienwert, sondern die Jahresmiete als Maßstab für die Gerichtskosten gelten soll. Damit wird der soziale Schutzgedanke des Gesetzes gestärkt und der Zugang zum Rechtssystem erleichtert – eine gute Nachricht für alle, die nach einer Trennung vor einem Berg von Kosten stehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 W 18/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Herausgabe einer Wohnung nach der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Kläger ist Eigentümer der Wohnung und fordert die Beklagte zur Räumung auf. Die Beklagte hat signalisiert, dass sie die Wohnung räumen wird, sobald sie eine neue Unterkunft gefunden hat. Der Kläger argumentiert, dass der Streitwert nach der ortsüblichen Kaltmiete und nicht nach dem Verkehrswert der Immobilie festgelegt werden sollte. Das Landgericht setzte den Streitwert zunächst sehr hoch an und forderte einen hohen Gerichtskostenvorschuss. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Streitwert auf den Wert der Nutzung für ein Jahr festzulegen ist, was die Kosten erheblich senkt. Die Entscheidung stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen, die eine kostendämpfende Regelung für soziale Härtefälle vorsehen. Das Gericht wies darauf hin, dass die gerichtlichen Kosten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu bestimmen sind. Die Beschlussfassung führt zu deutlich niedrigeren Gerichtskosten für die Parteien. Die Auswirkungen der Entscheidung betreffen sowohl die finanziellen Belastungen des Klägers als auch der Beklagten im laufenden Verfahren. Streitwertberechnung im Mietrecht: Schlüssel zu erfolgreichen Wohnungsstreitigkeiten Die Herausgabe einer zuvo
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de über den Anspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter auf Ersatz der Kosten für das Entfernen der Tapeten und des Klebers an Wand und Boden – wirksam? LANDGERICHT SAARBRÜCKEN Az.: 13B S 65/00 Verkündet am 21.07.2000 Vorinstanz: AG Ottweiler – Az.: 16 C 413/99 Die 13. Zivilkammer B des Landgerichts in SAARBRÜCKEN hat […]