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Eigentumswechsel Mietwohnung – Wem gehört die vor Eigentumsübergang fällig gewordene Miete?

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Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel wird zum Stolperstein für Vermieter: Das Landgericht Kiel weist eine Räumungsklage ab und stärkt damit die Rechte von Mietern. Auch wenn ein Teil der Mieterhöhung strittig war, reichte die Zahlungsbereitschaft der Mieterin aus, um eine Kündigung abzuwenden. Das Urteil zeigt: Mieter müssen nicht für unklare Rechtslagen bei Eigentümerwechseln büßen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 119/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger forderte die Beklagte zur Räumung einer Mietwohnung auf, wobei ein bestehendes Mietverhältnis zwischen den Parteien zugrunde liegt. Die Beklagte mietet zwei miteinander verbundene Wohnungen und weigerte sich, einer zuvor geforderten Mieterhöhung zuzustimmen. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Mieterhöhung rechtmäßig war und ob die Beklagte Mängel in der Wohnung geltend machen kann. Das Amtsgericht hatte zunächst zu Gunsten des Klägers entschieden, jedoch wurde dieses Urteil durch das Landgericht Kiel abgeändert. Das Gericht entschied, dass die Beklagte für einen bestimmten Zeitraum die Miete mindern durfte aufgrund festgestellter Mängel in der Wohnung. Die Entscheidung beruhte auf der Überprüfung der Mietminderungsgründe und der rechtlichen Ansprüche der Beklagten gegenüber dem Vermieter. Die Mängelbeseitigung wurde dem Kläger auferlegt, sodass er die notwendigen Reparaturen in der Wohnung durchführen musste. Das Gericht wies den Großteil der Klage zurück und stellte fest, dass die Beklagte nicht allein für die Mängel verantwortlich gemacht werden kann. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, was für die Beklagte eine gewisse finanzielle Entlastung bedeutete. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf künftige Mietverhältnisse, insbesondere in Bezug a


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