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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anfechtung Erbausschlagung – Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses

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Eine Enkelin schlug ein Erbe aus, weil sie es für überschuldet hielt – ein Irrtum, wie sich später herausstellte. Doch als sie ihre Entscheidung rückgängig machen wollte, lehnte das Gericht ab: Sie hatte zwar das Guthaben auf einem Bankkonto übersehen, aber der Wert des geerbten Grundstücks war ihr bekannt, wenn auch unterschätzt. Ein teurer Irrtum, der sie nun die Erbschaft kostet.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil behandelt die Anfechtung einer Erbausschlagung aufgrund der nachträglichen Entdeckung von Vermögenswerten im Nachlass.
Die Erblasserin hinterließ nach ihrem Tod ein überschuldetes Erbe, was zur Ausschlagung des Erbes durch mehrere Erben führte.
Die Beteiligte zu 2) hatte zunächst das Erbe ausgeschlagen und später geltend gemacht, dass eine Überschuldung nicht vorliege.
Das Gericht entschied, dass die Erbscheinsanträge zurückgewiesen werden und die Kosten des Verfahrens nicht auferlegt werden.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Klärung der Nachlassverhältnisse und der Anfechtung der Erbausschlagung durch die Beteiligte zu 2).
Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglich vorhandenen Verbindlichkeiten durch neu entdeckte Vermögen beeinflussbar sind.
Die Erwähnung, dass eine Nachlasspflegerin bestellt wurde, weist auf die Komplexität der Nachlassverwaltung hin.
Die Rechtslage regelt, dass Erben, die ein überschuldetes Erbe ausschlagen, unter bestimmten Umständen dem Erbe wegen neuer Informationen über Vermögenswerte möglicherweise wieder beitreten können.
Diese Entscheidung könnte für andere Erben in vergleichbaren Situationen wegweisend sein und deren Handlungsmöglichkeiten verändern.
Die Entscheidung betont die Bedeutung einer genauen Prüfung des Nachlasses vor der Ausschlagung.


Erbausschlagung anfechten: Wenn Irrtümer über Nachlasswerte entscheidend sind
Die Anfechtung einer Erbausschlagung stellt[…]


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