Vater scheitert vor Gericht mit Elterngeldklage: Zu viel Arbeit und zu später Antrag werden ihm zum Verhängnis. Trotz anfänglicher Berechtigung verlor er seinen Anspruch, da er die strengen Regeln zur Arbeitszeit und Bezugsdauer nicht einhielt. Ein Warnschuss für alle Eltern, die mit dem Elterngeld planen! Zum vorliegenden Urteil Az.: S 4 EG 1/20 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger hat Elterngeld beantragt, nachdem er vor der Geburt seines Kindes arbeitslos war und Arbeitslosengeld erhielt. Der Kläger gab im Antragsformular keine Informationen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs an, obwohl er dies in einer vorherigen Erklärung hätte tun müssen. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Nichtmitteilung einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs zu einem Entzug des Elterngeldes führen kann. Der Kläger hatte während des Bezugs Podium für eine Erwerbstätigkeit, was er jedoch nicht transparent machte. Das Gericht entschied, dass die Pflicht zur Mitteilung über Erwerbstätigkeiten während des Elterngeldbezugs verbindlich ist. Es wurde festgestellt, dass der Kläger durch die falschen Angaben und die unterlassene Mitteilung gegen die Anforderungen des Gesetzes verstoßen hat. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Kläger sein Elterngeld nicht erhält, was ihm negativ anlastet. Für Eltern besteht nun ein höheres Bewusstsein über die Bindung zur Wahrheit im Antrag auf Elterngeld, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Zukünftig sollten Eltern sicherstellen, dass sie alle Informationen bezüglich ihrer finanziellen Situation wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Das Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Anträge auf Elterngeld und die damit verbundenen Informationspflichten. Elterngeld im Fokus: Wichtige Erkenntnisse zu Änderungsanträgen und Fristen Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung f
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Zusammenfassung: In dem Rechtsstreit zum anliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs nahm der Mieter seinen Vermieter wegen einer angeblichen vorgeschobenen Kündigung wegen Eigenbedarfs in Anspruch. Der Bundesgerichtshof beschloss diesbezüglich, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auch dann vorgeschoben sein kann, wenn der Vermieter seit längerer Zeit den Verkauf des Objekts beabsichtigt und der […]