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Fahrerlaubnisentziehung – Verwertbarkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

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Amphetamin am Steuer – zweimal erwischt, Fahrerlaubnis weg! Ein Bremer Autofahrer kämpfte vergeblich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis, nachdem er wiederholt unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde. Fehlende Reue und Abstinenz besiegelten sein Schicksal: Das Gericht bestätigte, dass der Schutz der Öffentlichkeit Vorrang hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 B 136/24 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller hat gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis Klage erhoben, nachdem bei ihm bei zwei Verkehrskontrollen Drogenkonsum nachgewiesen wurde.
  • Die Behörde stellte fest, dass er sich durch den Drogenkonsum als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erwiesen hat.
  • Der Antragsteller bot an, an Drogentests teilzunehmen und wies darauf hin, dass er seit dem letzten Vorfall keine Drogen konsumiert hat.
  • Er erhielt die Möglichkeit, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen, was jedoch erst spät stattfand.
  • Das Gutachten wies darauf hin, dass eine künftige Gefährdung beim Führen von Kraftfahrzeugen nicht auszuschließen sei.
  • Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis und ordnete die sofortige Vollziehung an.
  • Es bestand kein ausreichender Nachweis über eine stabile Abstinenz und keine ausreichende Auseinandersetzung mit der Drogenproblematik.
  • Das Verwaltungsgericht entschied vorläufig, dass die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt wird, da der Bescheid der Behörde möglicherweise rechtswidrig ist.
  • Die Behörde hat das Recht, nach langem Zeitraum ein Gutachten zu verlangen, was die rechtliche Situation des Antragstellers kompliziert macht.
  • Auswirkungen des Urteils beinhalten Unsicherheit für den Antragsteller über die Dauer der Abstinenz, die zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Bedeutung von MPU-Gutachten im Kampf um die Fahrerlaubnis nach Entzug

Die Fahrerlaubnisentziehung stellt für viele Personen eine gravierende rechtliche und persönliche Herausforderung dar. Sie kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten, etwa aufgrund von Alkohol am Steuer oder Drogenfahrten. Um die Fahreignung wiederherzustellen, sind betroffene Fahrer oft auf ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angewiesen. Die MPU bewertet die psychologische Stabilität und das Fahrverhalten der Person, um festzustellen, ob ein wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten ist. Erfolg oder Misserfolg bei der MPU hat erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Die Verwertbarkeit des psychologischen Gutachtens hat hierbei eine zentrale Bedeutung. Nicht nur die Qualität und Tiefe der Untersuchung spielen eine Rolle, sondern auch die rechtlichen Anforderungen, die an die Erstellung und Auswertung solcher Gutachten gestellt werden. Die Gutachten müssen objektiv und nachvollziehbar sein, um vor Gericht Bestand zu haben. Ein falsches Gutachten kann die Chancen der Betroffenen auf Rehabilitation und Verkehrssicherheit ernsthaft gefährden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die unterschiedlichen Aspekte der Fahrerlaubnisentziehung und der Gutachtenverwertbarkeit näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentzug wegen Amphetaminkonsums bleibt bestehen

Ein Bremer Autofahrer scheiterte vor dem Oberverwaltungsgericht mit seinem Versuch, den Entzug seiner Fahrerlaubnis rückgängig zu machen. Das Gericht bestätigte in einem Beschluss vom 22….


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