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Rauchverbot als Auflage für umgangsberechtigtes Elternteil

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Ein Familiengericht hat einem rauchenden Vater verboten, in Gegenwart seines Kindes zu rauchen – und das aus gutem Grund: Das Kindeswohl und der Schutz vor Passivrauchen stehen an erster Stelle, so die Richter. Damit setzt das Gericht ein deutliches Zeichen für den Nichtraucherschutz bei Umgangsregelungen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Rauchverbot für das umgangsberechtigte Elternteil rechtmäßig ist.
Es besteht ein starkes Interesse am Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens von Kindern während des Umgangs.
Schwächen in der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Kindes durch das Rauchverhalten des Elternteils spielen eine entscheidende Rolle.
Das Gericht hat entschieden, dass ein Rauchverbot im Rahmen des Umgangs rechtmäßig verhängt werden kann, um die Gesundheit des Kindes zu schützen.
Die Entscheidung basiert auf der Abwägung von Elternrechten und dem Kindeswohl, wobei letzteres höher gewichtet wird.
Durch das Urteil wird eine klare Stellungnahme zum Schutz von Kindern in Bezug auf passive Rauchexposition gegeben.
Eltern sollten sich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Gesundheit ihrer Kinder während des Umgangs im Klaren sein.
Die Entscheidung kann auch Präzedenzcharakter für zukünftige Fälle ähnlicher Art haben.
Es wird empfohlen, dass Eltern in solchen Fällen offen kommunizieren und eventuelle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
Das Urteil könnte auch zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen, falls sich Eltern gegen solche Auflagen wehren wollen.


Rauchverbot im Umgangsrecht: Gerichtsurteil schützt Kinderwohl im Fokus


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