Ein Geschäftsführer überschreitet trotz gerichtlicher Anordnung erneut die Grenzen der Meinungsfreiheit und muss nun tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Trier verhängt empfindliche Ordnungsgelder, um die Einhaltung eines gerichtlichen Verbots durchzusetzen. Die Eskalation zeigt: Das Gericht ist entschlossen, seine Anordnungen mit allen Mitteln durchzusetzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 HK O 1/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Schuldnerin und der Schuldner wurden wegen der Missachtung einer zuvor bestätigten Unterlassungsverpflichtung bestraft. Das Gericht sah die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsmittels als gegeben an. Es wurde eine Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Anordnung festgestellt, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Ein Ordnungsgeld wurde aufgrund fortgesetzter Verstöße festgesetzt, um die Schuldner zu einer Einhaltung des Verbots zu bewegen. Die Entscheidung basiert auf der Überlegung, dass niedrigere Geldstrafen in der Vergangenheit nicht zur Einhaltung geführt haben. Das Gericht kündigte an, bei weiteren Verstößen höhere Ordnungsgelder zu verhängen. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können für denselben Verstoß belangt werden. Die Entscheidung zielt darauf ab, Druck auf den Geschäftsführer auszuüben, um künftige Verstöße zu vermeiden. Die Kostentragung wurde den Schuldnern als Gesamtschuldner auferlegt. Die Regelungen zu Ordnungsgeld und Ordnungshaft sollen eine effektive Durchsetzung von Unterlassungsverpflichtungen gewährleisten. Ordnungsmittelverhängung im Verwaltungsrecht: Ein Fall zur Compliance-Überprüfung Die Ordnungsmittelverhängung ist ein zentrales Instrument im Verwaltungsrecht, das darauf abzielt, die Einhaltung von Rechtsvorschriften sicherzustellen. Insbesondere bei juristischen Personen, wie Unternehmen oder Organisationen, spielt diese Maßnahme eine entscheidende Rolle, um ordnungsgemäße Compl
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de (Stand 01.07.2007) Leitlinien 01.07.2003 – 30.06.2005 Leitlinien 01.07.2005 – 30.06.2006 Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Oldenburg handelt! Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden […]