Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ordnungsmittelverhängung gegen juristische Person als auch gegen Vertretungsorgan

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Geschäftsführer überschreitet trotz gerichtlicher Anordnung erneut die Grenzen der Meinungsfreiheit und muss nun tief in die Tasche greifen. Das Landgericht Trier verhängt empfindliche Ordnungsgelder, um die Einhaltung eines gerichtlichen Verbots durchzusetzen. Die Eskalation zeigt: Das Gericht ist entschlossen, seine Anordnungen mit allen Mitteln durchzusetzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 HK O 1/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Schuldnerin und der Schuldner wurden wegen der Missachtung einer zuvor bestätigten Unterlassungsverpflichtung bestraft. Das Gericht sah die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsmittels als gegeben an. Es wurde eine Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Anordnung festgestellt, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Ein Ordnungsgeld wurde aufgrund fortgesetzter Verstöße festgesetzt, um die Schuldner zu einer Einhaltung des Verbots zu bewegen. Die Entscheidung basiert auf der Überlegung, dass niedrigere Geldstrafen in der Vergangenheit nicht zur Einhaltung geführt haben. Das Gericht kündigte an, bei weiteren Verstößen höhere Ordnungsgelder zu verhängen. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können für denselben Verstoß belangt werden. Die Entscheidung zielt darauf ab, Druck auf den Geschäftsführer auszuüben, um künftige Verstöße zu vermeiden. Die Kostentragung wurde den Schuldnern als Gesamtschuldner auferlegt. Die Regelungen zu Ordnungsgeld und Ordnungshaft sollen eine effektive Durchsetzung von Unterlassungsverpflichtungen gewährleisten. Ordnungsmittelverhängung im Verwaltungsrecht: Ein Fall zur Compliance-Überprüfung Die Ordnungsmittelverhängung ist ein zentrales Instrument im Verwaltungsrecht, das darauf abzielt, die Einhaltung von Rechtsvorschriften sicherzustellen. Insbesondere bei juristischen Personen, wie Unternehmen oder Organisationen, spielt diese Maßnahme eine entscheidende Rolle, um ordnungsgemäße Compl


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv