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Maßnahmewert-Überschreitung für Legionellen ein Mietmangel?

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Legionellen-Alarm in Frankfurt: Mieter erkämpft Transparenz, doch Mietminderung bleibt verwehrt. Gericht bestätigt: Auskunft ja, aber keine Panikmache bei erhöhten Werten. Ein wegweisendes Urteil für Mieter und Vermieter im Umgang mit Legionellenbelastungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 377/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall befasst sich mit der Problematik der Legionellenbelastung in einer Mietwohnung und den damit verbundenen Ansprüchen des Mieters. Es wurde festgestellt, dass die Hausverwaltung in der Vergangenheit mehrere Probleme mit Legionellen in den Trinkwasserproben hatte und entsprechende Maßnahmen angekündigt hat. Der Mieter hat während des gesamten Zeitraums weiterhin Miete gezahlt und dies teilweise unter dem Vorbehalt einer Rückforderung getan. Das Gericht entschied, dass der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter Auskunft über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchungen sowie die ergriffenen Maßnahmen zu geben. Die Klage des Mieters auf weitere Ansprüche, einschließlich einer Mietminderung, wurde abgewiesen. Die Entscheidung begründet sich auf der Tatsache, dass die Informationen über die Legionellenbelastung bereits dokumentiert waren, während der Mieter keine ausreichenden Beweise für einen Mietminderungsanspruch vorlegen konnte. Die Folgen der Entscheidung erlauben dem Mieter, relevante Informationen zu erhalten, während er gleichzeitig keine rechtlichen Ansprüche auf Mietminderung durchsetzen konnte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Mieter unter bestimmten Bedingungen die Vollstreckung abwenden kann. Die Kosten des Verfahrens wurden überwiegend dem Mieter auferlegt, was die finanzielle Belastung für ihn erhöht. Insgesamt verdeutlicht der Fall die komplexe rechtliche Lage bei Problemen mit Legionellen in Mietwohnungen und die Bedeutung der Nachweispflicht für einen möglichen Anspruch auf Mietminderung. Mietminderung und Schaden


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