Mieterhöhung abgelehnt! Ein Berliner Vermieter scheitert vor Gericht, weil er sich nicht an die Regeln des Mietvertrags gehalten hat. Der Mietspiegel bleibt somit der entscheidende Faktor bei Mieterhöhungen in der Hauptstadt. Ein Sieg für die Mieter? Zum vorliegenden Urteil Az.: 65 S 37/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Es handelt sich um einen Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung durch den Kläger. Der Kontext der Entscheidung basiert auf der Auslegung eines bestehenden Mietvertrags, der besondere Anforderungen an Mieterhöhungen stellt. Probleme traten auf, weil das Erhöhungsverlangen formell nicht den notwendigen Begründungen entsprach. Das Gericht entschied zugunsten der Beklagten und wies die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ab. Das Gericht stellte fest, dass das Mieterhöhungsverlangen aufgrund unzureichender Begründung unwirksam war. Die Vereinbarung im Mietvertrag, welche auf den Mietspiegel Bezug nimmt, wurde als maßgeblich erachtet. Die Regelung im Mietvertrag schützte die Mieter vor unzulässigen Mieterhöhungen. Der Mietspiegel wurde für die Wohnung als repräsentativ angesehen, auch wenn der Kläger argumentierte, dass die Wohnung einen besonderen Charakter habe. Es wurde festgehalten, dass eine klare Definition des Gebäudetyps entscheidend war für die Anwendung des Mietspiegels. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Mieterhöhungsverlangen und zeigt, wie wichtig eine präzise Dokumentation und Einhaltung vertraglicher Bedingungen ist. Berliner Mietspiegel 2021: Leitfaden für Mieter und Vermieter im Mietrecht Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt die Gültigke
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Urteil: BGH Az.: XI ZR 70/93 vom: 16.11.1993 Vorinstanz: OLG München; LG München I. Leitsätze: »Ein Verzicht auf anteilige Erstattung von Disagio bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages liegt nicht schon darin, daß der Darlehensnehmer die Abrechnung der Bank unbeanstandet läßt.« Tatbestand: Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Erstattung […]