Private Krankenversicherung unterliegt strengen Regeln: Ein Versicherter erkämpft sich vor Gericht über 4.000 Euro zurück, nachdem seine Versicherung die Beiträge jahrelang unrechtmäßig erhöht hatte. Das Urteil zeigt: Versicherungsnehmer sollten Erhöhungen nicht einfach hinnehmen, sondern genau prüfen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 329/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall behandelt die Gültigkeit von Beitragsanpassungen in einer privaten Krankenversicherung. Der Kläger fordert Rückerstattung nach einer Klage zu mehreren Anpassungen. Vorinstanzlich wurde die Klage als unbegründet abgewiesen, unter anderem wegen verjährter Ansprüche. Das Berufungsgericht stellt fest, dass einige Beitragsanpassungen unwirksam sind. Die Unwirksamkeit resultiert aus einer fehlerhaften Kommunikation der Versicherung über die Anpassungen. Das Gericht entscheidet, dass der Kläger nicht zur Zahlung der strittigen Beträge verpflichtet war. Es wird eine Rückzahlung an den Kläger angeordnet. Die rechtlichen Ansprüche bezüglich älterer Anpassungen sind nicht mehr durchsetzbar. Die Entscheidung könnte andere Privatversicherte ermutigen, ihre Verträge auf mögliche Unwirksamkeiten zu überprüfen. Versicherten wird geraten, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um Ansprüche geltend zu machen. Beitragserhöhung in der Krankenversicherung: Rechte der Versicherten im Fokus Die Beitragserhöhung in der Krankenversicherung ist ein Thema, das viele Versicherte bewegt und oft Fragen aufwirft. Insbesondere, wenn die Versicherung eine Mitteilung zur Beitragsanpassung versendet, sind die Rechte der Versicherten und die gesetzlichen Vorgaben von großer Bedeutung. Gemäß § 203 Abs. 5 VVG müssen die Versicherer bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge rechtlich durchzusetzen. Dies betrifft sowohl die Informationspflicht der Versicherung a
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Das Landesarbeitsgericht München entschied, dass die Klägerin den Rückforderungen von zu viel gezahltem Honorar und Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommen muss, da die langjährige Behandlung des Verhältnisses als freie Mitarbeit einen schützenswerten Vertrauenstatbestand bei der Beklagten geschaffen hat. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und korrekten Vertragsgestaltung und -handhabung, um spätere rechtliche […]