Ein losgelassener Hund, ein rollender Einkaufswagen, ein beschädigtes Auto – und schon droht eine Verurteilung wegen Unfallflucht! Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt: Auch auf dem Supermarktparkplatz gilt das Gesetz. Der Fall zeigt: Selbst kleine Unachtsamkeiten können große Folgen haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 38/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die rechtlichen Konsequenzen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach einem Vorfall mit einem Einkaufswagen. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen dieser Tat und sprach eine Geldstrafe aus. Die Berufung des Angeklagten wurde vom Landgericht abgewiesen, was zur Revision führte. Die Revision führte zu einer Aufhebung der Strafe, da das Gericht feststellte, dass bei der Beurteilung der Schadenshöhe formelles Recht verletzt wurde. Die Überzeugung des Gerichts über die Schadenshöhe konnte nicht ausschließlich aus den in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweismitteln abgeleitet werden. Ein präziser Betrag für die Reparaturkosten wurde in der Hauptverhandlung nicht ordnungsgemäß belegt. Der Fehler könnte zu einer zu hohen Strafe geführt haben, da das Landgericht die Höhe des Schadens bei der Strafzumessung berücksichtigt hat. Das Urteil wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die Entscheidung zeigt die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Beweisführung in Gerichtsverfahren auf. Personen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, sollten die rechtlichen Konsequenzen und die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Meldung an die Behörden beachten. Unfallflucht auf privatem Parkplatz: Rechtliche Folgen und Fallanalysen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Nürnberg Az.: 9 U 3995/93 vom 02.03.1994 Vorinstanz: LG Ansbach Az.: 3 0 743/92 Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat durch Verhandlung vom 2. März 1994 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 8. November 1993 abgeändert. II. l. Der […]