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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umschreibungsrücknahme wegen Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins

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Ein vermeintlich bulgarischer Führerschein entpuppt sich als Fälschung und bringt einem Fahrer den Entzug seiner Fahrerlaubnis ein. Der Mann scheitert vor Gericht mit dem Versuch, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, und muss nun die Konsequenzen tragen. Das Gericht stellt klar: Die Verkehrssicherheit geht vor! Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 S 1996/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller hat gegen die Rücknahme seiner Fahrerlaubnis wegen eines mutmaßlich gefälschten Führerscheins Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Landratsamt rechtmäßig war. Es wurde festgestellt, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung überwiegt, was zu einer Abweisung der Beschwerde führte. Bei der umfassenden Prüfung wurde kein hinreichender Grund für den Erfolg der Anfechtungslage des Antragstellers gesehen. Der Entzug der Fahrerlaubnis basiert auf der Feststellung, dass der vorgelegte Führerschein gefälscht war, weshalb die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht rechtens war. Die Entscheidung verdeutlicht die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt auch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die spezielle Regelung zur Entziehung der Fahrerlaubnis hat Priorität gegenüber allgemeinen Bestimmungen, außer wenn ein anderer grundrechtlicher Ermessensspielraum besteht. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller die erforderliche Prüfung bestanden hatte, da der Führerschein vermutlich gefälscht war. Die Entscheidung hat Konsequenzen für Antragsteller, deren Fahrerlaubnis auf ähnliche Weise entzogen wurde, und könnte die Möglichkeiten zur Anfechtung einschränken. Betroffene müssen sich der Konsequenzen eines Fahrerlaubnisentzugs bewusst sein und sollten rechtliche Schritte sorgfältig abwägen.


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