Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Minderjährigenadoption durch die leibliche Großmutter

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

In einem bewegenden Fall hat ein Gericht die Adoption eines zweieinhalbjährigen Kindes durch seine Großeltern abgelehnt. Trotz der engen Bindung zwischen dem Kind und seinen Annehmenden wurden erhebliche Bedenken geäußert, vor allem aufgrund des Altersunterschieds und der möglichen Verwirrung über familiäre Rollen. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen und emotionalen Herausforderungen im Adoptionsverfahren, in dem das Wohl des Kindes oberste Priorität hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 308 F 90/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antrag auf Adoption durch die Großmutter und ihren Ehemann wurde vom Gericht abgelehnt. Die Großmutter hatte bis zu ihrem Tod intensiv für das Kind gesorgt und lebte mit ihr zusammen. Der leibliche Vater des Kindes stellte klar, dass er keine rechtliche Verantwortung übernehmen wollte und stimmte der Adoption zu. Das Gericht hörte alle beteiligten Parteien, inklusive eines Verfahrensbeistands, der die Adoption befürwortete. Die gesetzliche Grundlage für die Entscheidung liegt im Kindeswohl und der Möglichkeit, ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis zu schaffen. Bei Verwandten wie Großeltern werden besonders hohe Anforderungen an die Entstehung eines solchen Verhältnisses gestellt. Der Gerichtsbeschluss zeigt, dass das Wohl des Kindes trotz positiver Rahmenbedingungen nicht ausreichend für eine Annahme als Kind erschien. Die Entscheidung könnte in ähnlichen Fällen als Orientierung für zukünftige Adoptionsanträge von Großeltern dienen. Die Ablehnung der Adoption schafft Rechtssicherheit bezüglich der bestehenden familiären Verhältnisse. Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen, was auch ein Hinweis auf mögliche finanzielle Belastungen bei ähnlichen Verfahren ist. Gericht prüft Großmutter-Adoption: Kindeswohl vs. Verwandtschaftsbeziehung


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv