LKW-Fahrer siegt gegen Krankenkasse: Krankengeldanspruch auch ohne Rentenantrag bestätigt! Wegweisendes Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern im Krankengeldsbezug und betont den Vorrang von Rehabilitationsmaßnahmen. Krankenkassen dürfen Zahlungen nicht einfach wegen fehlendem Rentenantrag einstellen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 1 KR 25/15 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall dreht sich um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Krankengeld für einen bestimmten Zeitraum hat. Der Kläger war aufgrund eines Hirninfarkts arbeitsunfähig und hatte einen Antrag auf Rehabilitation gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Es gab Unklarheiten darüber, ob der Kläger eine Rehabilitation beantragen oder einen Rentenantrag stellen sollte, was zu Verwirrung führte. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, indem es die Berufung der Beklagten zurückwies. Die Entscheidung basierte auf der Tatsache, dass dem Kläger aufgrund seines Gesundheitszustands Krankengeld zusteht, auch ohne dass er einen formellen Rentenantrag gestellt hat. Die Beklagte musste die Kosten des Verfahrens tragen, was die rechtlichen Verpflichtungen zur Kostenübernahme verdeutlicht. Das Gericht ließ keine Revision zu, was die endgültige Entscheidung des Falls unterstreicht. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Regelungen für Krankengeld und die Notwendigkeit, Rentenanträge rechtzeitig zu stellen. Es wird klar, dass eine fehlende Rehabilitation nicht automatisch zu einem Verlust des Krankengeldes führen muss, solange der Anspruch besteht. Den betroffenen Arbeitnehmern wird geraten, sich frühzeitig über ihre Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Komplexe Rentenantragstellung: Auswirkungen auf Krankengeld und Rentenanspruch Die Beantragung von Rentenleistungen ist ein zentraler Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Wenn jemand krankheitsbedin
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de OLG Celle – Az.: 14 U 96/17 – Urteil vom 20.03.2018 Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 1. Juni 2017 abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger […]