Ein heftiger Streit vor einem Bekleidungsgeschäft in Berlin, der in gefährlicher Körperverletzung endete, führt zu einem juristischen Tauziehen um die angemessene Strafe. Nachdem das Landgericht die ursprüngliche Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt hatte, hob das Kammergericht das Urteil auf und verwies den Fall zurück, da die Schwere der Verletzungen nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Nun muss eine neue Strafkammer über das Schicksal der Angeklagten entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 29/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft eine gefährliche Körperverletzung, die während eines Vorfalls in einem Bekleidungsfachgeschäft stattfand. Die Angeklagte und ihre Schwester reagierten auf eine Abweisung durch eine Mitarbeiterin mit tätlichen Angriffen auf diese und einen Helfer. Es bestand eine erhebliche Diskrepanz in der Betrachtung der Schwere der Verletzungen zwischen den Instanzen. Das erstinstanzliche Gericht hatte eine Bewährungsstrafe verhängt, während das Landgericht die Strafe auf eine Geldstrafe abänderte. Der mildere Strafrahmen des Landgerichts erfolgte unter der Annahme, dass die Strafe der Angeklagten eine unbillige Härte darstellen würde. Es wurde nicht ausreichend auf die Art und Schwere der Verletzungen der Geschädigten eingegangen, was die Entscheidung des Landgerichts beeinflusste. Das Gericht betonte die Bedeutung der Schwere der Rechtsgutsverletzung und des individuellen Verschuldens bei der Strafzumessung. Es wurde ein neues Verfahren angeordnet, um die Angelegenheit unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren erneut zu erörtern. Die Entscheidung hat Einfluss auf die Bewertung von Verletzungsfolgen bei Körperverletzungsdelikten und deren Bedeutung für die Strafhöhe. Die Angeklagte konnte durch ein Geständnis und den Zeitablauf seit der Tat ihre Situation mildern, was den Richtern als positiv erschien. Aktuelles Urteil zur Straf
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Hamm, Az.: 9 U 8/96,Urteil vom 14.06.1996 Der Kläger verlangt aus Anlaß seines Sturzunfalles auf der Außentreppe einer Tennishalle von der Beklagten wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten hinsichtlich seiner Zukunftsschäden. Entscheidungsgründe I. Der Kläger kann aus Anlaß seines Sturzunfalles vom […]