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Verkehrsunfall mit geöffneter Fahrertür bei Halten im eingeschränkten Halteverbot

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Ein nächtlicher Unfall auf einer regennassen Straße in O1 führte zu einem Rechtsstreit, der am Oberlandesgericht Frankfurt seinen Abschluss fand. Ein parkendes Auto, eine sich öffnende Tür und ein vorbeifahrender Pkw – eine Verkettung unglücklicher Umstände, die die Frage nach der Schuld aufwarf. Während das Landgericht Hanau eine Teilschuld beider Fahrer feststellte, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt diese Entscheidung und betonte die stets vorhandene Betriebsgefahr eines fahrenden Fahrzeugs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 89/14 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft einen Schadenersatzanspruch des Klägers aus einem Verkehrsunfall.
  • Der Unfall ereignete sich zwischen dem Fahrzeug des Klägers und einem am Straßenrand stehenden Fahrzeug des Beklagten.
  • Die Beklagten wurden zunächst zu einer Teilzahlung verurteilt, doch der Kläger verlangte eine höhere Summe.
  • Das Landgericht erkannte einen Schadenersatzanspruch in reduzierter Höhe an, da der Beklagte überwiegend schuldhaft handelte.
  • Das Gericht stellte fest, dass auch der Kläger teilweise für den Unfall verantwortlich ist.
  • Der Kläger muss sich die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen, was zu einer Verringerung des Schadenersatzanspruchs führt.
  • Der Kläger war verpflichtet, fiktive Reparaturkosten auf Basis der Preise von freien Werkstätten geltend zu machen.
  • Es wurde entschieden, dass dem Kläger keine großen Reparaturkosten zustehen, da die Wartung seines Fahrzeugs unzureichend war.
  • Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen und in Bezug auf die Wartungspflichten von Fahrzeugbesitzern.

Verkehrsunfall durch geöffnete Fahrertür: Rechtsfolgen im Halteverbot erkannt

Im Straßenverkehr sind Verkehrsunfälle leider an der Tagesordnung. Besonders gefährlich kann es werden, wenn Fahrzeugführer beim Halten im eingeschränkten Halteverbot unachtsam agieren. Das Öffnen der Fahrertür ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, kann zu schwerwiegenden Kollisionen führen. Es liegt in der Verantwortung jedes Verkehrsteilnehmers, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Vorfahrtsregelung und die Verkehrsicherung, die für die Vermeidung solcher Unfälle von entscheidender Bedeutung sind. Unfallursachen können vielfältig sein, doch ein häufiges Szenario ist die Behinderung des Verkehrs durch unachtsames Verhalten beim Halten oder Parken. Ein solches Verhalten kann nicht nur zu Personenschäden führen, sondern auch zu Schadensersatzforderungen und Versicherungsansprüchen. Zudem können den verantwortlichen Fahrern Bußgelder drohen, wenn sie gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass solche Unfälle nicht selten zu gravierenden Folgen führen können. Um die rechtlichen Konsequenzen eines solchen Vorfalls besser zu verstehen, ist es hilfreich, einen konkreten Fall zu betrachten, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte rund um den Verkehrsunfall mit geöffneter Fahrertür im eingeschränkten Halteverbot umfassend beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Kollision zwischen Pkw und geöffneter Fahrertür

Ein nächtlicher Verkehrsunfall auf der A-Straße in O1 führte zu einem Rechtsstreit, der sich bis zum Oberlandesgericht Frankfurt zog….


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