Ein geplatzter Reisebüro-Verkauf in Düsseldorf endet vor Gericht: Der Käufer wollte vom Vertrag zurücktreten und behauptete, getäuscht worden zu sein. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders und verurteilte ihn zu einem saftigen Schadensersatz von über 73.000 Euro. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-6 U 116/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Klage der Kläger gegen den Beklagten auf Schadensersatz aufgrund des Rücktritts von einem Kaufvertrag über ein Reisebüro. Der Beklagte hatte den Kaufpreis nicht gezahlt und das Reisebüro nicht abgenommen, was die Kläger zum Rücktritt vom Vertrag veranlasste. Der Beklagte versuchte, sich mit Anfechtungen und Rücktritt vom Vertrag zu verteidigen, hatte dabei jedoch keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Kläger erneut Schadensersatz in einer bestimmten Höhe für die Zahlung verlangen könnten, während der Abort des Beklagten abgewiesen wurde. Der Beklagte war nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen wirksam anzufechten, da keine rechtsgültigen Gründe vorlagen. Widersprüchliche Zeugenaussagen führten dazu, dass keine Beweise für die Behauptungen des Beklagten gefunden werden konnten. Der Anspruch der Kläger auf Schadensersatz hinsichtlich weiterer Schäden wurde bestätigt, jedoch nicht für Schadensersatz statt der Leistung. Das Urteil ermöglicht den Klägern, die geschuldeten Beträge nebst Zinsen zu verlangen und den Beklagten mit Kosten des Rechtsstreits zu belasten. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils gibt den Klägern die Möglichkeit, auch ohne Sicherheitsleistung zu handeln, bleibt jedoch unter bestimmten Bedingungen offen. Dieses Urteil schafft Klarheit hinsichtlich der Rechte der Kläger in vergleichbaren zukünftigen Situationen, insbesondere in Bezug auf Rücktritt und Schadensersatzansprüche im Kaufrecht. Rücktritt vom Unternehmenskaufvertrag: Rechte, Pflichten und Herausforderungen
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Karlsruhe – Az.: 2 Rb 35 Ss 587/22 – Beschluss vom 07.12.2022 Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 30.6.2022 einschließlich der Feststellungen zum subjektiven Tatbestand aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des […]