Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt vom Pferdekaufvertrag wegen Lahmheit bzw. wegen eines Palmar-Foot-Syndroms

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein millionenschwerer Pferdekauf endet in einem juristischen Schlagabtausch: Ein US-Immobilienunternehmer scheitert vor Gericht bei dem Versuch, den Kauf eines Turnierpferdes rückgängig zu machen. Der Grund? Das Pferd begann kurz nach dem Kauf zu lahmen, doch das Gericht stellte sich auf die Seite der Verkäuferin. Ein spannender Fall, der die Grenzen zwischen privaten Pferdeliebhabern und professionellen Händlern auslotet. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 46/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall dreht sich um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd zwischen einem Unternehmer und einer Pferdehändlerin. Der Kläger, ein Immobilienunternehmer, erwarb das Pferd für die Turniersportaktivitäten seiner Tochter und behauptet, dass das Pferd erhebliche gesundheitliche Mängel aufwies, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Es bestehen rechtliche Fragen zur Einstufung des Kaufvertrages als Verbrauchsgüterkauf und zur entsprechenden Beweislast. Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück und entschied, dass die Rückabwicklung des Kaufverhältnisses nicht gerechtfertigt sei. Grundlage der Entscheidung war die Überzeugung des Gerichts, dass der Kläger kein Verbraucher im Sinne des BGB ist, da er mehrere Pferde gekauft und verkauft hat. Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast dafür, dass die Mängel bereits bei Übergabe des Pferdes vorgelegen hätten, beim Kläger lag und dieser diese nicht ausreichend nachweisen konnte. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Einschätzung von Unternehmenskäufen, vor allem in Bezug auf die Beweisanforderungen bei Mängeln. Auch der Umstand, dass der Kläger als wohlhabender Käufer ohne Gewinnerzielungsabsicht auftrat, änderte nichts an der Einstufung als Unternehmer. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger, was die finanzielle Belastung in einem solchen Verfahren erhöht. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils ohne Sicherheitsleistung bietet der Beklagte


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv