Ein Rechtsstreit um eine Kündigung nach einem Betriebsübergang beschäftigt die Justiz: Eine langjährige Mitarbeiterin kämpft um ihre Kündigungsfrist, nachdem ihr Arbeitgeber gewechselt hat. Das Landesarbeitsgericht Köln muss entscheiden, ob die Betriebszugehörigkeit der Klägerin trotz des Wechsels ununterbrochen fortbestand und ihr somit eine längere Kündigungsfrist zusteht. Die Entscheidung könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein und zeigt, wie komplex Kündigungen nach Betriebsübergängen sein können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Sa 728/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die rechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit einer Kündigung im Kontext eines Arbeitsverhältnisses. Die Klägerin argumentiert, dass ihr Arbeitsverhältnis trotz der Kündigung bis Ende April 2014 fortbestanden hat. Der Hintergrund umfasst einen Betriebsübergang sowie ein anschließendes Insolvenzverfahren mit entsprechenden Kündigungen. Der Insolvenzverwalter hatte das Arbeitsverhältnis zunächst gekündigt, was zu rechtlichen Schritten der Klägerin führte. Eine neue Vereinbarung zwischen den Parteien wurde getroffen, die das Arbeitsverhältnis neu regelte, wobei Unsicherheiten hinsichtlich der Kündigungsfristen blieben. Das Gericht entschied, dass die Kündigung nicht wirksam zum 31. Dezember 2013 war, sondern das Arbeitsverhältnis bis zum 30. April 2014 fortbestand. Die Entscheidung basierte auf der Betrachtung der vorangegangenen Vereinbarungen und der tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Beklagte trägt die
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Potsdam – Az.: 6 O 258/10 – Urteil vom 21.09.2011 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu […]