Ein Bankangestellter kämpft vergeblich um Anerkennung seiner posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Banküberfall. Obwohl er den Überfall miterlebte, sieht das Gericht keine ausreichende Bedrohung für die Diagnose einer PTBS. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die hohen Hürden bei der Anerkennung psychischer Unfallfolgen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 17 U 514/13 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger fordert eine höhere Verletztenrente und Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlung infolge eines bewaffneten Überfalls. Der Überfall ereignete sich während der Arbeitszeit des Klägers, der sich in einem geschützten Bereich wähnte. Es gab bereits Vorgeschichten von Traumata durch frühere Überfälle, die das aktuelle Geschehen beeinflussen könnten. Das Sozialgericht wies die Klage ab, was in der Berufungsinstanz bestätigt wurde. Das Gericht entschied, dass keine zusätzlichen Rentenansprüche bestehen und die psychotherapeutischen Kosten nicht übernommen werden. Die Entscheidung der Richter basierte auf der Beurteilung der Schwere der psychischen Folgen und der Umstände des Überfalls. Die Klage wurde als unbegründet erachtet, da die voraussichtlichen Ansprüche nicht erfüllt wurden. Hinterbliebene könnten verunsichert sein über die Rückzahlung bereits erhaltenen Rentenleistungen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, da sie die Anforderungen an die Beweisführung von Hinterbliebenen bezüglich zusätzlicher Rentenansprüche definiert. Betroffene sollten konkrete rechtliche Schritte und eine professionelle Beratung in Erwägung ziehen, um ihre Ansprüche klar zu definieren. Arbeitsunfall und psychische Gesundheit: Fallanalyse zur Anerkennung von PTSD Ein Arbeitsunfall wird häufig mit körperlichen Verletzungen in Verbindung gebracht, doch auch psychische Gesundheit spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen. In ein
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Saarbrücken, Az.: 2 Qs 26/16, Beschluss vom 20.09.2016 1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 21. Juni 2016 (7 Gs 1876/16) dahin abgeändert, dass die Befristung der vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht entfällt. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse. Gründe I. […]