Ein Speditionsunternehmen, das nach einem Warenverlust durch einen Subunternehmer auf seine Versicherung hoffte, steht nun mit leeren Händen da. Das Landgericht München I entschied, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung des Subunternehmers grob vernachlässigt hatte und somit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat. Ein teurer Fehler, der das Unternehmen nun teuer zu stehen kommt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 HKO 5832/14 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage der Klägerin wurde abgewiesen, was zur Folge hatte, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. Die Klägerin ist ein Speditionsunternehmen, das eine Versicherung zur Abdeckung von Transportschäden bei der Beklagten abgeschlossen hat. Der Fall betrifft eine Schadensmeldung aufgrund des Verlusts von transportierten Stahlrohren, die von einer beauftragten Subunternehmerfirma nicht an den Bestimmungsort geliefert wurden. Die Klägerin gab an, alle erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Auswahl des Subunternehmens eingehalten zu haben, welche in internen Richtlinien festgehalten sind. Das Gericht stellte fest, dass trotz der Behauptungen der Klägerin keine ausreichende Beweislage zur Erfüllung der Obliegenheiten vorlag, was zur Abweisung der Klage führte. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Beklagte mehrfach nach Details des Schadens gefragt hat, jedoch keine belastbaren Informationen seitens der Klägerin vorlagen. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass der Auswahlprozess des Subunternehmens den Versicherungskriterien der Beklagten entsprach. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Versicherer bezüglich der Nachweispflichten von beauftragten Spediteuren und deren Subunternehmern. Für Unternehmer ist es wichtig, die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten bei der Auswahl von Subunternehmern genau zu dokumentieren, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Das Urteil z
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Der gesetzliche 14tägige Pfändungsschutz für auf einem Girokonto eingehende Sozialleistungen fällt zum 01.01.2012 weg. Die Betroffenen sollten daher so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto einrichten.[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/pfaendungsschutz-bei-sozialleistungen-faellt-weg_1385/