Ein Sachverständiger kämpft um sein Honorar nach Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung – doch die Justiz sieht seine Leistung anders bewertet. Ein Berliner Gericht entscheidet nun endgültig über die angemessene Vergütung und sorgt für Klarheit im Dschungel der Honorargruppen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ws 47/15 und 1 Ws 67/15 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beschluss des Landgerichts Berlin wurde aufgehoben, und die Vergütung des Sachverständigen wurde neu festgesetzt. Der Fall betrifft die Vergütung eines Sachverständigen für die Nachprüfung einer Geschwindigkeitsmessung. Es gab Unstimmigkeiten zwischen dem geforderten Stundensatz und der vom Gericht als angemessen erachteten Vergütung. Das Amtsgericht hatte dem Sachverständigen ursprünglich einen höheren Stundensatz zugebilligt, während der Bezirksrevisor eine niedrigere Vergütung anstrebte. Das Landgericht senkte die Vergütung und betrachtete die Tätigkeit des Sachverständigen als nicht gemäß relevantem Sachgebiet zuzuordnen. Das Gericht stellte klar, dass die rechtliche Grundlage für die Vergütung nicht korrekt angewendet wurde. Der zugrunde liegende Rechtsrahmen sieht bestimmte Honorargruppen vor, nach denen die Vergütung zu bestimmen ist. Die endgültige Entscheidung führt dazu, dass der Sachverständige einen geringeren Betrag als ursprünglich gefordert erhält. Die Überprüfung der Vergütung durch die Gerichte zeigt die Notwendigkeit einer korrekten Einordnung der Sachverständigentätigkeit. Für künftige Fälle ist die rechtliche Einordnung von Sachverständigenleistungen besonders relevant, um angemessene Vergütungen zu erzielen. Sachverständigenvergütung im Bußgeldverfahren: Ein kritischer Fallbericht Im deutschen Rechtssystem spielt die Sachverständigenvergütung eine entscheidende Rolle, insbesondere in Bußgeldverfahren, die aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet werden. Bei solc
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Köln Az: 83 Ss-OWi 82/07 Beschluss vom 16.11.2007 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit seinen dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Wipperfürth zurückverwiesen. Gründe I. Das Amtsgericht hat […]