David gegen Goliath am Herd: Ein Gastronom muss sein geliebtes Forsthaus räumen, weil ein Pachtvertrag anders ausgelegt wird als gedacht. Ein Rechtsstreit um Kündigungsfristen und Vertragsdetails bringt nun das Aus für den Gastwirt und sorgt für leere Teller im Forsthaus A. Ein hartes Urteil, das zeigt, wie wichtig jedes Wort in einem Vertrag sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 442/15 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger hat den Beklagten auf Herausgabe einer Gewerbeimmobilie verklagt, die dieser nutzt. Der zugrunde liegende Vertrag sah ein Jahr Probezeit vor, nach dem eine automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr erfolgt. Die regelmäßige Kündigung des Vertrags war nach Ablauf des Probejahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Der Kläger erklärte eine ordentliche Kündigung vor dem festgelegten Kündigungstermin, die der Beklagte erhalten hat. Der Beklagte argumentierte, dass sich der Vertrag bis Ende 2015 verlängert hätte, wodurch die Kündigung erst 2016 wirksam geworden wäre. Das Gericht entschied, dass die Kündigung des Klägers rechtmäßig war und der Vertrag zum Ende 2015 beendet wurde. Die Entscheidung beruhte auf der Auslegung des Vertrags, insbesondere der Kündigungsfristen. Der Beklagte wurde verurteilt, die Immobilie zu räumen und dem Kläger zu übergeben. Die Prozesskosten trägt der Beklagte, und das Urteil ist unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der genauen Einhaltung von Kündigungsfristen im Gewerbemietrecht. Gewerbemietrecht: Komplexitäten der Kündigung im Fokus eines aktuellen Falls Ein Gewerbemietvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen für die Vermietung von gewerblich genutzten Räumen festlegt.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de BayObLG – Az.: 202 StRR 6/23 – Beschluss vom 02.02.2023 I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 22.09.2022 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben 1. soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden ist (Fall II. 2a der Gründe des Berufungsurteils), 2. im Gesamtstrafenausspruch. II. Die weitergehende […]