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Verkehrsunfall eines Linksabbiegers mit Überholer im gleichgerichteten Verkehr

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Ein riskantes Überholmanöver und ein missglückter Linksabbieger – zwei deutsche Autofahrer kollidieren auf niederländischem Boden. Vor Gericht entbrennt ein Streit um die Schuldfrage, der Kläger muss letztlich den Großteil seines Schadens selbst tragen. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt: Ein fehlender Schulterblick kann teuer werden!


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall handelt von einem Verkehrsunfall zwischen zwei deutschen Fahrzeugen, der in den Niederlanden stattfand.
Deutsches Haftungsrecht findet Anwendung, während die Verkehrsregeln nach niederländischem Recht gelten.
Bei Überholvorgängen ist es wichtig, sich an die niederländischen Verkehrsregeln zu halten, die das Überholen links vorschreiben.
Linksabbieger haben die Pflicht, ihre Abbiegeabsicht klar anzuzeigen und dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren.
Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger einen Teil seiner unfallbedingten Schäden, konkret 20 Prozent, von den Beklagten verlangen kann.
Der Schaden des Klägers betraf nur einen spezifischen Sachschaden, der aus der Abtretung seines Sohnes resultierte.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Rückschau und der Beachtung von Verkehrsregeln beim Abbiegen.
Das Gericht stellte fest, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen deutschen und niederländischen Verkehrsregeln in dieser Konstellation gibt.
Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, was bedeutet, dass sie gemeinsam für die Kosten haften.
Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftungsfrage, insbesondere wie sich Verkehrsteilnehmer bei internationalen Unfällen absichern sollten.


Verkehrsunfall: Haftungsfragen zwischen Linksabbieger und Überholer geklärt
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