Kaputt, defekt, mangelhaft? Ihre Rechte als Verbraucher bei Produktmängeln
Gekauft und schon kaputt? Ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung! Das Gesetz steht auf Ihrer Seite. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte bei Produktmängeln, von der Reklamation bis zur Kaufpreisminderung. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, zeigen Ihnen, wie Sie Mängel richtig erkennen und reklamieren und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Lassen Sie sich nicht abspeisen – kennen Sie Ihre Rechte und setzen Sie sie durch!
Das Wichtigste: Kurz und knapp
Verbraucher haben das Recht auf eine mangelfreie Ware. Dies basiert auf der gesetzlichen Gewährleistung, die im BGB verankert ist.
Die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie unterscheiden sich wesentlich. Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
Die Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden. Sie gilt für Mängel bei der Übergabe der Ware und richtet sich gegen den Verkäufer.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist können Mängel geltend gemacht werden.
In den ersten zwölf Monaten gilt die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers. Der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Dies kann sich in fehlenden Eigenschaften, Ungeeignetheit für den Gebrauch oder abweichender Qualität zeigen.
Verbraucher sollten Mängel zeitnah reklamieren, auch wenn es keine gesetzliche Frist innerhalb der Gewährleistungsfrist gibt.
Eine Reklamation sollte stets formgerecht erfolgen, wobei dem Verbraucher keine Kosten entstehen, insbesondere nicht für Transp[…]