Ein Raser, ein neuer Wagen, ein alter Bescheid – kann die Behörde auch das Ersatzfahrzeug ins Fahrtenbuch zwingen? Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden: Ja, denn die Gefahr für den Straßenverkehr bleibt bestehen, egal welches Auto der Fahrer nutzt. Damit wird Fahrern, die nach einem Verkehrsdelikt auf ein anderes Fahrzeug ausweichen wollen, ein Riegel vorgeschoben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 LA 156/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht lehnte den Antrag des Klägers ab, die Berufung gegen ein vorheriges Urteil zuzulassen. Der Kläger wurde wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, auch für ein Ersatzfahrzeug. Der Beklagte hielt es für notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung von Verkehrsregeln zu überwachen. Der Kläger brachte vor, die Anordnung sei unklar und es fehle an einer hinreichenden Begründung für die Ermessensausübung. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte seine Entscheidung ausreichend begründet hatte, auch wenn nicht der Begriff „Ermessen“ verwendet wurde. Die Anordnung gilt für das Ersatzfahrzeug, was einige Unklarheiten in der Formulierung aufwarf. Das Gericht erkannte keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung. Die vorgesehene Regelung zielt darauf ab, mögliche Verstöße durch strikte Dokumentation der Fahrten zu verhindern. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf den Umgang mit Fahrtenbuchauflagen, insbesondere in Bezug auf deren Klarheit und Begründung. Kläger, die sich in ähnlichen Situationen befinden, müssen aufmerksam auf die Anforderungen an Fahrtenbuchbeschlüsse achten, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Gerichtsurteil klärt Fahrtenbuchanordnung für Ersatzfahrzeuge im Steuerrecht Die Fahrtenbuchanordnung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts, der häufig in Zusammenhang mit der Besteuerung
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Das Arbeitszeugnis ist durch den Arbeitgeber grundsätzlich „bei Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Der Zeugniserteilungsanspruch des Arbeitnehmers ist sofort fällig, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht ausgeübt hat, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt haben möchte. Solange das Zeugnis noch inhaltlichen Veränderungen gegenüber offen sein muss, darf der Arbeitgeber […]