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Verkehrsunfall – Haftungsausschluss gesetzliche Unfallversicherung

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Ein tragischer Unfall auf einem Firmengelände hinterlässt einen jungen Mann querschnittsgelähmt und von fremder Hilfe abhängig. Jetzt fordert er Schadensersatz von der Versicherung des Unfallfahrers, der ohne Führerschein das Fahrzeug in Bewegung setzte. Doch auch das Opfer trägt eine Mitschuld an dem Unglück, wie das Gericht urteilt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 27/14 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, der während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände stattfand. Der Kläger wollte mit einem Kollegen im Fahrzeug nach der Arbeit nach Hause fahren, wobei der Kollege keine Fahrerlaubnis hatte. Es gab Unsicherheiten über den genauen Ablauf des Unfalls, da der Kläger sich nicht daran erinnern konnte und der Kollege keine Aussage machte. Der Unfall wurde durch eine Überwachungskamera dokumentiert, die zeigte, dass das Fahrzeug rückwärts rollte, während der Kläger eingeklemmt war. Das Gericht sprach dem Kläger Schmerzensgeld zu und stellte fest, dass die Beklagte für zukünftige Schäden teilweise verantwortlich ist. Die Entscheidung basierte auf der Feststellung der Gefährdung des Klägers durch das Verhalten des Fahrers, trotz fehlender Fahrerlaubnis. Die Beklagte wurde zur Zahlung von Anwaltskosten verurteilt, was auf die rechtlichen Kosten des Klägers hinweist. Der Kläger kann die Vollstreckung des Urteils abwenden, sofern er Sicherheit leistet, was einen rechtlichen Schutz für beide Parteien darstellt. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit am Arbeitsplatz und die Haftung bei Verletzungen während der Arbeit. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Einschätzung von Unfallverursachungen und -folgen in ähnlichen Fällen, insbesondere wenn nicht alle Details bekannt sind. Verkehrsunfall und gesetzliche Unfallversicherung: Ein Fall zum Haftungsausschluss Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Schadensereignissen im Alltag


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