Ein Unternehmer aus dem Baugewerbe lernt die harte Lektion über die Bedeutung einer fristgerechten Mängelrüge. Weil er Unebenheiten in bestellten Wandelementen zu spät reklamierte, muss er nun den vollen Kaufpreis zahlen – trotz angeblicher Mängel. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bonn und wies die Berufung des Unternehmers zurück. Zum vorliegenden Urteil Az.: 19 U 7/15 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin macht Ansprüche aus einem abgetretenen Recht geltend und fordert Zahlungen für Wandelemente. Der Beklagte hat beim Materiallieferanten Wandelemente bestellt und verweigert die Zahlung aufgrund von angeblichen Mängeln. Schwierigkeiten entstehen durch die Unebenheiten an der Fassadenverkleidung, die der Beklagte als erheblichen Mangel betrachtet. Das Gericht hat die Berufung des Beklagten als unbegründet zurückgewiesen und die Zahlungspflicht bestätigt. Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass der Beklagte seiner Rügepflicht nicht nachgekommen ist, was seine Gegenansprüche entkräftet. Die Klägerin hat das Nutzungsrecht an den Forderungen erworben, sodass der Beklagte nicht berechtigt ist, seine Forderungen gegen die Klägerin geltend zu machen. Der Beklagte sieht sich durch die Mängel zu hohen Kosten für eine Neulieferung und den Ausbau der Wandelemente genötigt. Die Maßgabe der vorläufigen Vollstreckbarkeit sorgt dafür, dass die Klägerin ihre Ansprüche auch gegen den Beklagten durchsetzen kann. Diese Entscheidung stärkt die Bedeutung der Rügepflicht bei mangelhaften Lieferungen im Kaufrecht. Käufer sollten ihre Pflichten bei der Abnahme der Ware kennen und diese rechtzeitig erfüllen, um negative rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Rechtliche Pflichten beim Kauf von Alutherm-Wandelementen im Fokus Der Kauf von Alutherm-Wandelementen, wie bei vielen Produkten, bringt verschiedene rechtliche Verpflichtungen für Käufe
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Erfurt Az: 36 F 304/07 VA Beschluss vom 02.09.2010 I. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Versicherungskonto Nr. …) zu Gunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 0,0118 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. …bei der Deutschen Rentenversicherung […]