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Gewerberaummietvertragskündigung durch Miterben

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Ein Erbe, ein Gewerbemietvertrag und ein komplexes Erbe: Als ein Miterbe versucht, eine Mieterin kurzerhand vor die Tür zu setzen, entbrennt ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar: Bei einem einheitlichen Mietvertrag müssen alle Erben an einem Strang ziehen, um das Mietverhältnis zu beenden. Ein spannender Fall, der zeigt, wie knifflig Erbschaftsangelegenheiten werden können, wenn es um Gewerbemietverträge geht.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Entscheidung betrifft die Rechtslage eines Gewerbemietverhältnisses und die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung.
Der Kläger wollte die Beklagte zur Räumung des Grundstücks zwingen, nachdem er einen Mietvertrag gekündigt hatte.
Das Landgericht hatte zunächst die Räumung zugesprochen, was jedoch in der Berufung angefochten wurde.
Die Beklagte argumentierte, dass ein weiterer schriftlicher Mietvertrag existiere und die Kündigung daher nicht gültig sei.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger keinen Anspruch auf Räumung habe und die Kündigung als unwirksam angesehen wurde.
Es wurde nicht abschließend geklärt, ob ein Schriftformmangel vorliegt, da Unklarheiten über die Bestimmbarkeit der vermieteten Flächen bestehen konnten.
Die Berufung hatte Erfolg und die vorherige Entscheidung wurde aufgehoben.
Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung nach den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht rechtswirksam war.
Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Miterben in ähnlichen Situationen vorsichtiger sein müssen, bevor sie eine Kündigung aussprechen.
Die rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der Mietverträge können für alle Beteiligten zu zusätzlichem Konfliktpotenzial führen.


Komplexe Kündigung von Gewerberaummietverträgen: Miterben im Fokus
Die Kündigung eines Gewerberaummietvertrags kann in verschiedenen Situationen kom[…]


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