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Erbenanspruch des Vorerben auf Freistellung von Verbindlichkeiten aus Erbschaftssteuerbescheid

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Erbschaftsstreit vor Gericht: Wer zahlt die Zeche für Steuersäumnis? Eine Alleinerbin kämpft gegen hohe Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten, die auf eine Erbschaftssteuer aufgeschlagen wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilt: Die Erbin muss selbst für ihre Versäumnisse geradestehen, der Nachlass bleibt unangetastet. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen – der Fall geht in Revision.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft die Freistellung von Verbindlichkeiten, die aus einem Erbschaftssteuerbescheid resultieren.
Die Klägerin ist Alleinerbin und die Beklagte Nacherbin, was zu einem komplexen Erbschaftsverhältnis führt.
Es sind mehrere Einsprüche gegen den Erbschaftssteuerbescheid eingereicht worden, die jedoch allesamt abgelehnt wurden.
Das Landgericht gab der Klage teilweise statt, was die partielle Freistellung von Erbschaftssteuerschulden betrifft.
Das Gericht erkannte das Feststellungsinteresse an, da zukünftige Verbindlichkeiten nicht auszuschließen sind.
Die Erbschaftssteuer wurde als außergewöhnliche Last eingestuft, die den Vorerben nicht übermäßig belasten darf.
Der Klägerin wurde Recht zugesprochen, da sie die Vorerbschaft als noch nicht zugeflossen ansah.
Das Urteil hat Auswirkungen auf die Haftung des Vorerben für bestehende und zukünftige Steuerverbindlichkeiten.
Die Beklagte trägt die Kosten der ersten Instanz, die Klägerin hingegen die Kosten der Berufung.
Es besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der Revision weitere Klärungen bezüglich der Freistellung erfolgen könnten.


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