Rennwagen-Streit vor Gericht: Fristversäumnis kostet Kläger teuer – Ablehnung des Sachverständigen scheitert. Kläger verliert im Wertminderungsstreit um seinen ehemaligen Rennwagen vor dem OLG Stuttgart. Der Grund: Ein zu spät gestellter Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 24/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft einen Streit um einen Anspruch auf Wertminderung nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens, der im Rennbetrieb eingesetzt wurde. Das Landgericht hatte einen Sachverständigen beauftragt, um den möglichen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Der Kläger äußerte Bedenken hinsichtlich der Unbefangenheit des Sachverständigen und reichte fristgerecht einen Ablehnungsantrag ein. Das Landgericht wies den Antrag auf Befangenheit des Sachverständigen zurück, was der Kläger mit einer sofortigen Beschwerde anfechtete. Die sofortige Beschwerde wurde vom OLG Stuttgart als zulässig, jedoch unbegründet erachtet. Der Beschluss des OLG bekräftigt die Entscheidung des Landgerichts, dass der Befangenheitsantrag unbegründet war. Es wurde festgestellt, dass die Bedenken des Klägers nicht ausreichend waren, um eine Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen. Der Kläger muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Sachverständige weiterhin für den Fall zuständig bleibt. Eine negative Auswirkung des fristgerechten Ablehnungsantrags könnte die Glaubwürdigkeit des Klägers beeinträchtigen, falls weitere Schritte einge
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG München – Az.: 343 C 28512/12 – Urteil vom 05.02.2014 I. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 1.519,91 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.04.2011 sowie weitere 192,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz […]