Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kostenerstattung für Entwöhnungsbehandlung in Privatklinik

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Eine medikamentenabhängige Frau kämpft vor Gericht um die Kostenübernahme für eine teure Privatklinik – doch die Krankenkasse bleibt hart. Wäre eine Behandlung in einer regulären Klinik nicht ausreichend gewesen? Das Gericht entscheidet: keine Sonderbehandlung für Selbstzahler! Zum vorliegenden Urteil Az.: L 16 KR 582/23 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin beantragte die Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik aufgrund einer langjährigen Medikamentenabhängigkeit. Die gesetzliche Krankenversicherung des Klägers lehnte die Kostenübernahme ab, da die Klinik keinen Versorgungsvertrag hatte und eine alternative Behandlung angeboten wurde. Die Klägerin hielt die vorgeschlagenen Alternativen für ungeeignet und argumentierte, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreichend sei. Das Gericht wies die Berufung gegen das vorherige Urteil zurück und entschied, dass keine Kosten zu erstatten sind. Die Entscheidung basierte auf der Einschätzung, dass die vorgelegten medizinischen Unterlagen nicht ausreichend die Notwendigkeit einer stationären Behandlung belegten. Das Gericht stellte fest, dass eine sofortige Kontaktaufnahme zu Suchtberatungsstellen und eine ambulante Therapie empfohlen wurden. Die Revision wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Entscheidung des Gerichts final ist. Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Klägerin für die Kosten der Privatklinik selbst aufkommen muss. Die situation zeigt die Komplexität bei der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen in Bezug auf stationäre Behandlungen. Betroffene sollten sich über die Vertragsklauseln und Alternativen zur Behandlung informieren, um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Gerichtsurteil zur Kostenübernahme: Entwöhnungsbehandlung in Privatklinik Die Kostenübernahme für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik ist ein Thema, das immer me


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv