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Rechtsanwälte Kotz GbR

Antrag auf Erlass einstweilige Verfügung – Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung

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Eine langjährige Lehrkraft fühlt sich bei der Stellenbesetzung übergangen und zieht vor Gericht. Das Arbeitsgericht weist ihren Eilantrag zunächst ab, doch das Landesarbeitsgericht hebt diese Entscheidung auf und kritisiert das Vorgehen der ersten Instanz scharf. Nun muss sich das Arbeitsgericht erneut mit dem Fall befassen und dabei auch die Auswahlkriterien der Arbeitgeberin genauer unter die Lupe nehmen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ta 625/24 | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall dreht sich um die vorläufige Untersagung der Besetzung einer Stelle durch eine Arbeitgeberin im öffentlichen Dienst. Die Antragstellerin hatte sich auf die Stelle beworben, erhielt jedoch eine Absage, was die Einreichung ihres Antrags auf einstweilige Verfügung zur Folge hatte. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zunächst zurück und begründete dies mit einer unzureichenden Glaubhaftmachung seitens der Antragstellerin. Es wurde entschieden, dass die Anforderungen für die Darlegung des Bewerbungsverfahrens nicht erfüllt waren. Die Antragstellerin legte daraufhin sofortige Beschwerde ein und argumentierte, dass die Informationen über das Auswahlverfahren unzureichend waren. Die Beschwerde wurde als zulässig erachtet und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an die Kammer zurückverwiesen. Es fanden keine Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren an, da die vorherige Entscheidung aufgrund unrichtiger Sachbehandlung aufgehoben wurde. Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung getroffen werden, was für Antragsteller potenziell eine Erleichterung darstellt. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung einer fundierten Darlegung im Verfahren um eine einstweilige Verfügung. Die Entscheidung des Gerichts könnte möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche zukünftige Anträge im Bereich des Arbeitsrechts haben. Gerichtsurteil zur einstweiligen Verfügung: Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung Ein Antrag au


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