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WEG – Positivbeschluss mit negativer Regelung

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Ein Beschluss, eine Befahranlage und ein teurer Rechtsstreit: Eine Münchner Eigentümergemeinschaft scheitert mit Schadensersatzklage gegen ihre ehemalige Verwalterin. Die Verwalterin hatte trotz Anfechtungsklage eine teure Befahranlage errichten lassen, die später teilweise zurückgebaut werden musste. Das Gericht entschied, dass die Verwalterin nicht für die Kosten hafte, sondern nur für einen kleinen Teil der Prozesskosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 36 S 659/22 WEG | | Hilfe anfordern Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die Schadensersatz von ihrer ehemaligen Verwalterin aufgrund von Pflichtverletzungen fordert. Der Streitpunkt dreht sich um fehlerhafte Beschlüsse und deren Umsetzung, die teilweise zu hohen Kosten für die Gemeinschaft führten. Es gab rechtliche Auseinandersetzungen über die Gültigkeit der Beschlüsse, die teilweise für ungültig erklärt wurden, da die Beschlusskompetenz fehlte. Das Gericht entschied, dass die Verwalterin für einen Teil der geforderten Schadensersatzsumme aufkommen muss, die restlichen Ansprüche wurden abgewiesen. Die Entscheidung basiert auf der Bewertung, dass die Verwalterin ohne gültigen Beschluss gehandelt hat und dadurch der Gemeinschaft finanzieller Schaden entstand. Die Auswirkungen des Urteils betreffen die Kostentragung der Eigentümergemeinschaft und werfen Fragen zur Haftung von Verwaltern bei ungültigen Beschlüssen auf. Für die Eigentümer bedeutet dies eine klare Richtlinie, dass Beschlüsse korrekt gefasst und umgesetzt werden müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Gerichtsurteil zum Positivbeschluss: Wirksamkeit und rechtliche Folgen im Wohnungseigentumsrecht Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts spielt die Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft eine zentrale Rolle. Diese Entscheidungen betreffen alle Bewohner eines Hauses und können weitreichende Folgen haben. Ein besonderes Merkmal in diesem Zusammenhang ist der soge


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