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Schmähkritik – Voraussetzungen

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Ein Journalist nennt eine Bundestagsabgeordnete „es“ und löst damit einen Rechtsstreit aus, der bis vor das Kammergericht Berlin geht. Das Gericht musste abwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Politikerin und der Meinungsfreiheit des Journalisten. Am Ende entschied das Gericht, dass die Äußerung zwar herabwürdigend, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORs 38/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall dreht sich um die Frage, ob die Äußerungen des Angeklagten im Kontext einer politischen Abstimmung als Beleidigung im Sinne des Gesetzes zu werten sind.
  • Der Angeklagte sprach die betroffene Politikerin während einer Videoaufzeichnung beleidigend an und machte abfällige Bemerkungen über deren Geschlechtsidentität.
  • Die Schwierigkeit bestand darin, die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und strafbarer Beleidigung zu ziehen.
  • Das Landgericht Berlin entschied, dass die Äußerungen des Angeklagten keine Beleidigung darstellten und sprach ihn frei.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen nicht den erforderlichen Grad an Missachtung ergaben, um eine Beleidigung zu begründen.
  • Diese Entscheidung zeigt, dass Äußerungen, die im Kontext politischer Auseinandersetzungen fallen, manchmal als weniger gravierend angesehen werden könnten.
  • Die Auswirkungen der Entscheidung sind, dass die Meinungsfreiheit in politischen Diskussionen stärker gewichtet wird, solange keine eindeutige und grobe Herabsetzung vorliegt.
  • Dieser Fall könnte dazu führen, dass ähnliche Äußerungen in der Zukunft als zulässig angesehen werden, was rechtliche Unsicherheiten in der öffentlichen und politischen Äußerung verstärken könnte.
  • Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Kontextes und der Absicht hinter Äußerungen bei der Bewertung von Beleidigungen.
  • Für Bürger besteht weiterhin ein Risiko, sich in der öffentlichen Auseinandersetzung in rechtlichen Grauzonen zu bewegen, insbesondere bei emotionalen oder polemischen Themen.

Schmähkritik im deutschen Recht: Folgen und Grenzen der Meinungsäußerung

Schmäht eine Person öffentlich eine andere, kann dies schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Im deutschen Recht wird die Schmähkritik als eine besondere Form der Meinungsäußerung betrachtet, die jedoch nicht denselben Schutz wie die allgemeine Meinungsfreiheit genießt. Die Grenze zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Schmähung verläuft oft an der Stelle, an der persönliche Angriffe und Herabwürdigungen die sachliche Auseinandersetzung über ein Thema ablösen. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen soziale Medien und öffentliche Plattformen eine verstärkte Diskussion und manchmal auch Hetze ermöglichen. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für Schmähkritik zu verstehen, um zu erkennen, wann eine Äußerung rechtlich problematisch werden kann. Neben der diffamierenden Absicht müssen auch die spezifischen Umstände der Äußerung betrachtet werden. So könnte der Kontext, in dem eine kritische Bemerkung getätigt wird, entscheidend dafür sein, ob sie als Schmähkritik oder als legitime Meinungsäußerung eingestuft wird. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Thematik vertieft und verschiedene rechtliche Aspekte beleuchtet. Hol dir kompetente rechtliche Unterstützung! Fühlst du dich durch beleidigende Äußerungen in sozialen Medien oder öffentliche Plattformen bedroht?…


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