Sie fühlen sich über den Tisch gezogen? Der Vertrag passt Ihnen nicht mehr? Sie wollen einfach nur raus aus der Sache? Das Gefühl, in einem unvorteilhaften Vertrag gefangen zu sein, kennt fast jeder. Doch was viele nicht wissen: Es gibt oft einen Ausweg! Das Zauberwort heißt Vertragsrückabwicklung. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wann und wie Sie sich von einem Vertrag lösen können. Wir erklären Ihnen verständlich die rechtlichen Grundlagen, geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen. Befreien Sie sich von lästigen Verträgen – wir zeigen Ihnen, wie es geht! (Symbolfoto: dmitryag – 123rf.com) Das Wichtigste: Kurz & knapp Vertragsrückabwicklung erfolgt bei fehlerhaften Produkten, nicht erbrachten Dienstleistungen oder übereilten Abschlüssen. Bedeutung der Vertragsrückabwicklung liegt darin, Verpflichtungen aus einem Vertrag rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Rücktritt ist möglich, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht erfüllt. Er ist in den §§ 323 ff. BGB geregelt. Widerruf bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Verträge ohne Angabe von Gründen in bestimmten Fällen zu lösen. Die Grundlagen finden sich in den §§ 355 ff. BGB. Anfechtung kann bei Irrtum, Täuschung oder Drohung erfolgen und macht den Vertrag von Anfang an ungültig. Die Regelungen stehen in den §§ 119 ff. BGB. Kennzeichnung der Unterschiede zwischen Rücktritt, Widerruf und Anfechtung ist wichtig, um die geeignete Option zu wählen. Rücktrittsrecht erfordert oft eine Fristsetzung zur Nacherfüllung, bei der
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Dresden Az.: 20 UF 259/99 Urteil vom 15.09.1999 Vorinstanz: Amtsgericht Leipzig, AZ.: 30 F 2356/97 In der Familiensache wegen Kindesunterhalt hat der 20. Zivilsenat – Familiensenat – des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juli 1999 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Beklagten wird das […]