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Mietvertragskündigung durch beA-Schriftsatz möglich?

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Eigenbedarf siegt vor Gericht: Familie gewinnt Mietstreit um Berliner Wohnung. Untermieter müssen trotz angespannter Wohnungslage weichen, da der Bruder des Hauptmieters dringenden Wohnraum für seine Familie benötigt. Räumungsfrist bis Jahresende gewährt, doch Urteil zeigt: Eigenbedarf bleibt ein starker Kündigungsgrund.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Kläger war Hauptmieter und hatte die Wohnung an die Beklagten untervermietet.
Der Kläger kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf für seinen Bruder und dessen Familie.
Die Kündigung wurde mehrfach schriftlich bestätigt und auf die konkrete Notwendigkeit hingewiesen.
Die Beklagten wiesen auf die angespannten Wohnverhältnisse und drohende Obdachlosigkeit hin.
Das Gericht entschied, dass die Beklagten die Wohnung räumen müssen.
Es wurde festgestellt, dass die Kündigung in der erforderlichen Schriftform erfolgte.
Der Einsatz des digitalen Tools beA wurde als rechtlich ausreichend betrachtet.
Für die Beklagten wurde eine Räumungsfrist bis Ende 2024 gewährt.
Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung beinhaltet.


Kündigung von Mietverträgen: Rechtsgültigkeit digitaler Kommunikation im Fokus
Die Kündigung eines Mietvertrags ist ein bedeutender Schritt für Mieter und Vermieter, der weitreichende rechtliche Folgen haben kann. In Deutschland bestehen klare Regelungen, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Parteien schützen. Besonders wichtig ist hierbei das formelle Vorgehen, das für eine wirksame Kündigung eingehalten werden muss. Neben der schriftlichen Form sind auch bestimmte Fristen und Gründe zu beachten, die in der jeweiligen Mietrechtsordnung festgelegt sind.

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