Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrtenbuchauflage – keine Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung im Sinne des § 31a StVZO

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Blitzerfoto reicht nicht! Fahrtenbuchauflage trotz erkennbarem Fahrer bestätigt. Verwaltungsgericht stärkt Behörden im Kampf gegen Verkehrssünder, auch wenn Fahrerermittlung schwierig ist. Halter in der Pflicht, bei Aufklärung mitzuwirken – Prävention statt Strafe. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-9 UF 76/23 | | Hilfe anfordern

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage im Straßenverkehrsrecht.
  • Es wird erörtert, dass die Feststellung des Fahrzeugführers nicht als unmöglich anzusehen ist, auch wenn es Schwierigkeiten gibt.
  • Die Gerichte müssen den Einzelfall betrachten und überlegen, ob die Bedingungen für eine Fahrtenbuchauflage gegeben sind.
  • Das Gericht hat entschieden, dass eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs zulässig ist, wenn die Identifizierung des Fahrzeugsführers nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Die Entscheidung basiert auf der rechtlichen Einschätzung, dass auch bei Schwierigkeiten eine Pflicht zur Mitteilung des Fahrzeugsführers besteht.
  • Dies hat zur Folge, dass Fahrzeughalter in bestimmten Fällen verpflichtet werden können, ein Fahrtenbuch zu führen.
  • Die rechtlichen Grundsätze müssen klar kommuniziert werden, um Missverständnisse über die Verpflichtungen der Fahrzeughalter zu vermeiden.
  • Die Entscheidung stärkt die Befugnisse der Verwaltungsbehörden zur Kontrolle im Straßenverkehr.
  • Fahrzeughalter sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Fahrtenbuchauflagen informieren.
  • Eine rechtliche Auseinandersetzung kann sich lohnen, wenn die Voraussetzungen nicht zutreffend geprüft wurden.

Fahrtenbuchauflage: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Judikatur im Fokus

Die Fahrtenbuchauflage ist eine gängige Maßnahme der Verkehrsbehörden, die in bestimmten Fällen zum Einsatz kommt, um die Identität des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen festzustellen. Diese Maßnahme wird insbesondere dann ergriffen, wenn der Fahrzeughalter wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt oder die Identität des Fahrers im Falle eines Vergehens unklar ist. In Deutschland regelt § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Voraussetzungen und Verfahren zur Anordnung einer solchen Fahrtenbuchauflage. Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und verantwortungsvolles Fahrverhalten zu fördern. Die Frage, ob eine Fahrtenbuchauflage rechtlich zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Frage der Feststellbarkeit des Fahrzeugführers. Ein häufiges Missverständnis ist dabei die Annahme, dass in bestimmten Situationen eine Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung gegeben sein könnte. Juristische Auseinandersetzungen zu diesem Thema behandeln oft die Abwägung zwischen den Rechten des Fahrzeughalters und dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der die rechtlichen Grundlagen und die Praxis der Fahrtenbuchauflage näher untersucht und die im Urteil enthaltenen Argumente analysiert. Rechtliche Unterstützung bei Fahrtenbuchauflagen Befinden Sie sich in der Situation, dass Ihnen eine Fahrtenbuchauflage droht oder bereits auferlegt wurde? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verstehen die komplexen rechtlichen Herausforderungen rund um die Fahrerermittlung und stehen Ihnen kompetent zur Seite. Nehmen Sie jetzt den ersten Schritt zur Klärung Ihres Problems und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv